Frequenznutzungsbeiträge 2012 bis 2014 der BNetzA

Die BNetzA verordnete in der achten Verordnung zur Änderung der Frequenzschutz-beitragsverordnung vom 24. Mai 2016 die Frequenznutzungsbeiträge und EMV-Beiträge für die Jahre 2012, 2013 und 2014. Diese umfassen auch die Beiträge für den Amateurfunkdienst.

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Nachzulesen ist das im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I  Nr. 24, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 2016.

Beiträge sind erst zu leisten, wenn die Beitragsbescheide von der Bundesnetzagentur dem Funkamateur zugestellt worden sind.

(Irrtum vorbehalten)