Die BNetzA verordnete in der achten Verordnung zur Änderung der Frequenzschutz-beitragsverordnung vom 24. Mai 2016 die Frequenznutzungsbeiträge und EMV-Beiträge für die Jahre 2012, 2013 und 2014. Diese umfassen auch die Beiträge für den Amateurfunkdienst.
Nachzulesen ist das im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 24, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 2016.
Beiträge sind erst zu leisten, wenn die Beitragsbescheide von der Bundesnetzagentur dem Funkamateur zugestellt worden sind.