Hinweis: Nachstehend handelt es sich um einen redaktionell bearbeiteten Auszug aus einer Meldung des DARC e.V. vom 22.09.2016
Der RTA (Runder Tisch Amateurfunk) hatte Anfang April eine umfangreiche Stellungnahme zum Regierungsentwurf des EMVG (Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln) eingereicht. Nach der ersten Lesung zum Gesetzesentwurf im Bundestag und Verweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie fand am 20. September in Berlin ein Gespräch mit den Berichterstattern von CDU, CSU und SPD statt.
Der RTA drängte insbesondere auf eine korrekte Umsetzung der EMV-Richtlinie 2014/30/EU. Trotz einer eindeutigen Gleichstellung aller Funkdienste im europäischen Rechtsrahmen enthält der vorliegende deutsche Entwurf ein abgestuftes System bei den Befugnissen der BNetzA während der Behandlung von elektromagnetischen Unverträglichkeiten. Bei der Besprechung der einzelnen Verbesserungsvorschläge wurden diese vehement von BMWi und BNetzA als unnötig abgelehnt.
Die Aussage darüber, an welcher Stelle der Erwägungsgrund 4 der Richtlinie zur Gleichbehandlung insbesondere auch des Rundfunkempfangs und des Amateurfunkdienstes tatsächlich in den EMVG-Entwurf eingeflossen ist, blieben die Behördenvertreter schuldig. Die BNetzA betonte im Gespräch, dass auch Einzelfälle von Störmeldungen der Funkamateure weiterhin geprüft werden.
Die Berichterstatter zeigten sich interessiert an den Kommentaren und nahmen die Bitte bezgl. eines Änderungsantrages für den Wirtschaftsausschuss zur Kenntnis.
Näheres zu diesem EMVG-Thema auf der DARC-Web-Seite und unter Pressemitteilungen des DARC.