Wir berichteten (Beitrag vom 23.09.2016) über die Gespräche des RTA mit Mitgliedern des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zur Umsetzung der europäischen EMV-Richtlinie (2014/30/EU) in deutsches Recht.
Am 29.09.2016 fanden im Deutschen Bundestag die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs der Novellierung des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz – EMVG, Drucksache http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/089/1808960.pdf statt.
Das gesellschaftliche Engagement der Funkamateure wurde von allen Rednern gewürdigt, den Einwänden wollten die Fraktionen aber – bis auf die Linken-Fraktion – nicht folgen. U.a. wurde das Ausbleiben eines Anstiegs von Störungsmeldungen als Beleg dafür gewertet, das der gesetzliche Rahmen und die Aktivitäten der BNetzA ausreichen, um das störungsfreie Miteinander von elektrischen Betriebsmitteln herzustellen.
Unter http://forum.funk-telegramm.de/index.php/Thread/106-EMVG-im-Bundestag/?postID=930#post930 findet Ihr Diskussionsbeiträge und auch fünf Videos aus der Bundestagsdebatte. Die fünf Videos könnt Ihr auch der Mediathek des Deutschen Bundestages entnehmen.
Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) sind in der Drucksache http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/098/1809848.pdf nachzulesen.
In der Abstimmung stimmten die Vertreter der CDU/CSU und SPD für den Gesetzesvorschlag, die Grünen enthielten sich, die Linken stimmten gegen den Gesetzesvorschlag in der vorliegenden Form.
Der Gesetzentwurf 18/8960 ist damit angenommen.