FM – Das Funkmagazin, berichtet über das neue Funkanlagengesetz (FuAG). Es wurde am 3. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am darauffolgenden Tag in Kraft.
Das neue FuAG ersetzt das bisherige „Gesetz über Funkanlagen und Telekommuni-kationsendeinrichtungen“ (FTEG), das gleichzeitig außer Kraft tritt.
Im Gegensatz zum alten FTEG gilt das neue FuAG nur noch für Funkanlagen, nicht mehr für sog. „Telekommunikationsendeinrichtungen“. In den Anwendungsbereich fallen jetzt auch reine Funkempfangsanlagen.
Vom FTEG her bekannte Ausnahmeregelungen für Amateurfunkgeräte (Selbstbaugeräte bzw. umgebaute Geräte, Bausätze) sind auch im FuAG enthalten, so berichtet das Funkmagazin. Hier geht es zum Artikel des Funkmagazins.