52. Dortmunder Amateurfunkmarkt am 7. Dezember 2024

Am 7. Dezember 2024 findet der jährliche traditionelle Dortmunder Amateurfunkmarkt statt.

Veranstaltungsort ist aufgrund der Größe des Marktes die Westfalenhallen in Dortmund.

Näheres finden Sie unter: Dortmunder Amateurfunkmarkt

Unser stv. BV, DC1ULI wird auf dem DAT am Notfunk Stand des DARC Distrikt O sein. Schaut gerne vorbei und lernt dabei die aktuellen Möglichkeiten des Notfunk  kennen.

(ergänzt von DC1ULI)

Einladung zur Jahreshauptversammlung OV Bonn (Z37)

Liebe Funkfreunde,

der Vorstand des VFDB Ortsverbandes Bonn (Z37) lädt Sie recht herzlich zur Jahreshauptversammlung 2024 mit Vorstandswahlen ein.

Wir treffen uns am 19. September 2022 um 18:00 Uhr vor dem Eingang vom neuen OV-Heim in der Friesdorfer Straße 197, 53175 Bonn. Das OV-Heim ist befindet sich auf der 3. Etage. Der Zugang zum OV-Heim ist leider nicht barrierefrei. Ein Aufzug ist nicht vorhanden. Wir gehen dann gemeinsam zum OV-Heim in der dritten Etage.

Die Tagesordnung wurde mit der Einladung per E-Mail versandt.

Den Wahlausschuss bilden Helmut Kluth (DB6NX) und der BVS Uli (DC1ULl). Der Wahlleiter ist Helmut Kluth (DB6NX).
Die Wahl gemäß TOP 5 wird vom Wahlleiter durchgeführt. Die Wahlvorschläge können bis zum Beginn der Wahl an den Wahlleiter gerichtet werden.
Schriftliche Wahlvorschläge können an den Wahlleiter unter der Emailadresse:  helmut.kluth@t-online.de gesendet werden.

Karsten Well, DG7KAD, Vorsitzender

75 Jahre Bundesrepublik Deutschland

Deutschland ist die Heimat von über 80 Millionen Menschen und einer der Nabelpunkte in Mitteleuropa. Doch woher bezieht die Bundesrepublik, die eine Vereinigung von 16 Bundesländern darstellt, eigentlich diese Bezeichnung?

Übereinstimmenden Berichten von Historikern zufolge ist die Namensherkunft des Begriffs „Deutsch“ auf das mittelhochdeutsche Wort „diet“ und das althochdeutsche Wort „diot“ zurückzuführen. Das Wort „diot“ sowie das zugehörige Adjektiv „diutisc“ bedeuten im Althochdeutschen „Volk“ und „zum Volk dazu gehörend“. Es handele sich hierbei um eine Selbstbezeichnung der früheren lokalen Ethnien. Diese Bezeichnung für die Sprache des Volkes stand damals im Gegensatz zum Lateinischen, der sprachlichen Verständigung von Gelehrten und Geistlichen.

Im Althochdeutschen wandelte sich der Begriff „theodiscus“ später zu „diutsch“, Niederdeutsch fand das Wort „düdesch“ Anwendung – und im Hochdeutschen „teutsch“, ein direkter Vorläufer der heutigen Bezeichnung „deutsch“. [Quellen: Augsburger Allgemeine, Karte: d-maps.com]

Die Bundesrepublik wird am 23. Mai 2024 75 Jahre alt.

Schon weit vor dem Gründungsdatum am 23. Mai 1949 begann der Parlamentarische Rat im September 1948 mit seiner Arbeit – der Ausarbeitung des Grundgesetzes. Er stellte seine Tätigkeit im Juni 1949 ein.

Mit der Unterzeichnung des Grundgesetzes in Bonn wurde am 23. Mai 1949 die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Nach Artikel 20 versteht sie sich als demokratischer und sozialer Bundesstaat, in dem alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht.

Amateurfunk in Deutschland:
Am 23. März 1949 wurden (in Westdeutschland) auf Grundlage des Amateurfunkgesetzes die ersten 700 Amateur-Sende- und Empfangsgenehmigungen erteilt.
In der DDR konnte eine Funklizenz von Mitgliedern der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) erworben werden. Die Modalitäten eines legalen Amateurfunks wurden erstmals durch die Verordnung über den Amateurfunk vom 6. Februar 1953 festgelegt, die im Gesetzblatt DDR, Nr. 21 vom 17. Februar 1953, veröffentlicht wurden.

 

World Amateur Radio Day

Der World Amateur Radio Day („Tag des Amateurfunks“) findet jährlich am 18. April statt und erinnert an den Gründungstag der International Amateur Radio Union (IARU) im Jahr 1925 in Paris.

Die IARU wurde gegründet, um die Interessen der Funkamateure auf den Weltfunkkonferenzen besser vertreten zu können.

Der World Amateur Radio Day ist der Tag, an dem IARU-Mitglieder-Organisationen ihre Möglichkeiten dem Publikum zeigen und die Freundschaft mit anderen Funkamateuren auf der ganzen Welt teilen.

[Quelle: Wikipedia]

75 Jahre Amateurfunkgesetz in Deutschland

Amateurfunk in Deutschland:

Am 23. März 1949 wurden (in Westdeutschland) auf Grundlage des Amateurfunkgesetzes die ersten 700 Amateur-Sende- und Empfangsgenehmigungen erteilt.

In der DDR konnte eine Funklizenz von Mitgliedern der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) erworben werden. Die Modalitäten eines legalen Amateurfunks wurden erstmals durch die Verordnung über den Amateurfunk vom 6. Februar 1953 festgelegt, die im Gesetzblatt DDR, Nr. 21 vom 17. Februar 1953, veröffentlicht wurden.

Ausbildungsinitiative des OV Duisburg (Z40)

[Veröffentlicht am 11. Februar 2024 von VFDB Redaktion]

Ausbildung nach dem neuen Fragenkatalog.

Der Ortsverband Duisburg Z40 plant und organisiert in diesen Wochen einen neuen Online-Kurs nach dem neuen Fragenkatalog. Der Fragenkatalog findet Verwendung nach Inkrafttreten der neuen Amateurfunkverordnung am 24.06.2024.
Der Kurs richtet sich an alle Interessenten und umfasst die neue Einsteigerklasse N, weiterhin die Klassen E und A sowie den Aufstieg innerhalb dieser Klassen. Die neue fünfstufige Prüfung startet bei der Klasse-N zunächst mit je 25 Fragen für Vorschriften, betriebliche Kenntnisse und Technik (aus ca. 600 Fragen).
Wer darüber hinaus die E- oder A-Klasse anstrebt, kann sich am selben Tage in der Fortsetzung an weiteren je 25 Fragen des erweiterten Kataloges prüfen lassen.
Mehr dazu im Kick-Off Meeting, dass am 20.04.24 um 15:00 Uhr stattfinden wird.

Die Online-Meeting Adresse senden wir jedem Interessierten zusammen mit dem Info-Paket zu.

Sofern wir die Info zu Ausbildungsinteressierten von einem der OVVs erhalten, wird dieser in CC der Einladung gebracht.

Der Kurs ist kostenfrei, Voraussetzung ist aber eine VFDB-Mitgliedschaft, die für jugendliche Anwärter unter 27 Jahren beitragsfrei ist.

Die VFDB-Ortsverbände werden mit Blick auf Mitgliederwachstum im eigenen OV gebeten, Interessenten auf den Onlinekurs anzusprechen. Rückmeldung bitte an den OVV des OV Z40, der die weitere Abstimmung mit dem VFDB AJW Referat und die Organisation des Kurses mit den erfahrenen Referenten übernimmt.

[Hans-Wilhelm, DG3EAJ dg3eaj@vfdb.org und Holger, DG6ED   dg6ed@vfdb.org ]

 

 

Bezirksverbandsversammlung des BV Nordrhein

Die diesjährige BV-Versammlung des VFDB BV Nordrhein findet am Samstag, den 24.02.2024, um 11:00 Uhr, in Räumen der BNetzA,

Funkmessstelle Krefeld
Lind 55

47509 Rheurdt

statt. In diesen Jahr muss ein neuer Vorstand gewählt werden. Der bisherige Vorstand steht für eine Neuwahl nicht mehr zur Verfügung.

Alle Ortsverbandsvorsitzenden werden um ihre Teilnahme gebeten! Im Verhinderungsfall ist ein Vertreter zu entsenden.

Die Wahl des neuen Vorstands wird vom Wahlausschuss durchgeführt. Den Wahlausschuss bilden Ulrich Allen (DL1ER, Wahlleiter) und Rudolf Lohmer (DD9PR). Wahlvorschläge können bis zum Beginn der Wahl an den Wahlleiter gerichtet werden. Schriftliche Wahlvorschläge können an den Wahlleiter geschickt werden:

Ulrich Allen (DL1ER)
Rotkehlchenweg 12
41749 Viersen

E-Mail: DL1 ER (at) vfdb.org

Alle OVV werden gebeten, sich aktiv um die Kandidatenfindung zu bemühen.

Besondere Gebührenverordnung Telekommunikation – BMDVTKBGebV

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat im Bundesgesetzblatt Teil I 2024, ausgegeben zu Bonn am 4. Januar 2024 Nr. 1, die besondere Gebührenverordnung für telekommunikationsrechtliche Tätigkeiten (Besondere Gebührenverordnung Telekommunikation – BMDVTKBGebV) vom 20. Dezember 2023 veröffentlicht.

Es heißt: „Die Bundesnetzagentur und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erheben in ihrem Zuständigkeitsbereich nach Maßgabe dieser Verordnung Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen, die aufgrund der folgenden Rechtsvorschriften erbracht werden usw.“

Im Abschnitt 4 „Amateurfunkgesetz (AFuG) und Amateurfunkverordnung (AFuV)“ auf den Seiten 11 und 12 wird über die jeweiligen Gebühren und Auslagentatbestände informiert.

Dazu zählen unter vielen anderen Gebühren, die Prüfungsgebühren. Einen Auszug aus der GebV für den Amateurfunk können sie hier nachlesen. GebuehrenVO