Amateurfunk in Deutschland:
Am 23. März 1949 wurden (in Westdeutschland) auf Grundlage des Amateurfunkgesetzes die ersten 700 Amateur-Sende- und Empfangsgenehmigungen erteilt.
In der DDR konnte eine Funklizenz von Mitgliedern der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) erworben werden. Die Modalitäten eines legalen Amateurfunks wurden erstmals durch die Verordnung über den Amateurfunk vom 6. Februar 1953 festgelegt, die im Gesetzblatt DDR, Nr. 21 vom 17. Februar 1953, veröffentlicht wurden.