Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat im Bundesgesetzblatt Teil I 2024, ausgegeben zu Bonn am 4. Januar 2024 Nr. 1, die besondere Gebührenverordnung für telekommunikationsrechtliche Tätigkeiten (Besondere Gebührenverordnung Telekommunikation – BMDVTKBGebV) vom 20. Dezember 2023 veröffentlicht.
Es heißt: „Die Bundesnetzagentur und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erheben in ihrem Zuständigkeitsbereich nach Maßgabe dieser Verordnung Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen, die aufgrund der folgenden Rechtsvorschriften erbracht werden usw.“
Im Abschnitt 4 „Amateurfunkgesetz (AFuG) und Amateurfunkverordnung (AFuV)“ auf den Seiten 11 und 12 wird über die jeweiligen Gebühren und Auslagentatbestände informiert.
Dazu zählen unter vielen anderen Gebühren, die Prüfungsgebühren. Einen Auszug aus der GebV für den Amateurfunk können sie hier nachlesen. GebuehrenVO