Entwurf der Novellierung der Amateurfunkverordnung

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat am 07.09.2022 die Länder- und Verbändeanhörung zur Novellierung der Amateurfunkverordnung eingeleitet.

In Kürze: Was ist neu?

  1. die bestehenden Amateurfunk-Zeugnisklassen „A“ und „E“ sollen um eine neue Klasse „N“ ergänzt werden. Für diese Klasse gilt eine erleichtere Prüfung, die einen eingeschränkten Betrieb mit niedriger Sendeleistung ermöglicht.
  2. die Prüfungen werden nach amerikanischen Muster stufig durchlaufen (N-> E -> A). Betriebliche Kenntnisse und Vorschriften werden nur einmal geprüft und die technischen Fragen werden je nach zu prüfender Klasse abgefragt. Die Klassen können an einem Prüfungstag abgelegt werden.
  3. der Betrieb einer Amateurfunkstelle an einem entfernten Standort (Remote Betrieb) wird zugelassen. Die Digitalisierung macht es (einfacher) möglich.
  4. die Ausbildungsrufzeichen sollen entfallen. Jedes Rufzeichen der Klassen „A“ und „E“ wird zu einem Ausbildungsrufzeichen.
  5. die Zuteilung der Clubrufzeichen soll in Zukunft befristet werden (§14 Abs. 1) – dies wird zu zusätzlichen Kosten bei der Verlängerung führen.

Die vorgeschlagenen Regelungen dienen auch dazu, den Amateurfunk weiterhin attraktiv zu gestalten, den Einstieg zu erleichtern und die Zahl der Zulassungen zu stabilisieren, so dass BMDV.

Der Entwurf der zweiten Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung ist zu finden unter: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Gesetze-20/zweite-verordnung-aenderung-amateurfunkverordnung.html

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