Die Bundesregierung plant eine Änderung der Straßenverkehrsordnung. Das sogenannte „Handyverbot“ soll künftig auf „sämtliche technische Geräte der Kommunikations-, Informations- und Unterhaltungselektronik“ ausgeweitet werden. Diese Ausweitung beträfe dann auch den mobilen Amateurfunkdienst.
Der „Runde Tisch Amateurfunk“ (RTA) hat zu dem Entwurf Bundesrat- Drucksache Nr. 424-17 vom 30.05.2017 (…. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften) Stellung genommen.
Der RTA sieht in seiner Stellungnahme in dieser geplanten Änderung „eine Verordnung, die über das Ziel hinausschießt“.
Die Änderungsverordnung soll in der 682. Sitzung am 21.06.2017 des Bundesrat-Verkehrsausschusses behandelt werden.
Wenn gleich eine Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr zu begrüßen ist, so bleibt zu hoffen, dass die Schwachstellen in der Änderungsverordnung von den Verantwortungsträgern in der Politik erkannt und korrigiert werden und die Verordnung nicht über das Ziel hinausschießt.