Grenzwerte für Störstrahlungspegel aus Photovoltaikanlagen

Photovoltaikanlagen mit ihrer Leistungselektronik tragen unter Umständen zu Störungen des Kurzwellenempfangs bei.

Für die DC-Anschlüsse zu den Solarzellen von Photovoltaikanlagen gelten nunmehr offiziell die Grenzwerte der Regelung CISPR *) 11 Ed.6.0.

In der Fassung gelten diese Grenzwerte (74 dBµV zwischen 500 kHz und 30 MHz), insbesondere auch für Anlagen bis 20 kVA in Wohnumgebungen (Klasse B). Von diesen Grenzwerten wird erwartet, dass ein brauchbarer Schutz für den Kurzwellenempfang erreicht werden kann.

Ob die Grenzwerte angemessen und zuverlässig sind, ist noch zu untersuchen, indem die Abstrahlungen solcher Anlagen geprüft werden.

Die Bundesnetzagentur hat am 22. Juli die Studie über ein „Störmodell zur Abschätzung des Störstrahlungspegels aus Photovoltaikanlagen“ öffentlich ausgeschrieben. Nachzulesen ist das unter dem folgenden Link: (Ausschreibung der Studie).

Von dem Ergebnis der theoretischen Untersuchungen ist zu erhoffen, das Erkenntnisse gewonnen werden können, ob und inwieweit die jetzigen Grenzwerte noch zu korrigieren sind. Weiteres ist auf den Web-Seiten der BNetzA und des DARC nachzulesen.

*) Die CISPR ist ein Internationales Sonderkomitee für Funkstörungen und ein Teil der IEC (Internationalen Elektrotechnischen Kommission).
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