Dieser Beitrag richtet sich an alle Ortsverbände im Bezirksverband Nordrhein. Auf der Homepage des VFDB e.V. (www.vfdb.org) erreicht man unter dem Button „Spenden“ die neuen Spendenformblätter zum Download. Hierzu bitte auf die Links „Geldspenden“ und „Sachspenden“ klicken.
Die Geldspenden für die eine Spenden-/Zuwendungsbescheinigung ausgestellt werden soll, müssen über die Kasse des Gesamtverbandes (HV-Kasse) laufen.
Konto: VFDB e.V. | IBAN: DE06 2419 1015 0231 7494 04 | BIC: GENODEF1SDE
Für die korrekte Verwendung der Geldspende ist der Spendenempfänger verantwortlich.
Bei Geldspenden ist der Hauptkasse binnen der Frist von einem Jahr die Verwendung nachzuweisen.
Ein besonderes Augenmerk ist auf zweckgebundene Spenden zu richten. Diese müssen nachweislich für den angegebenen Zweck eingesetzt werden.
Eine steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden ist nur bei steuerpflichtigen Personen/Vereinen etc. möglich. Gemeinnützige Vereine gehören nicht dazu. Bei einem Spendenbetrag ab 100 € ist dafür eine Spendenbescheinigung erforderlich.
Der Hauptkasse ist zum Ausstellen der Spendenbescheinigung der ausgefüllte Antrag zuzusenden.
Bei Spenden unter 100,00 € akzeptieren die Finanzämter in der Regel den Kontoauszug als Spendenbeleg, hier gibt es beim Online-Banking oft die Möglichkeit diese Überweisung als Spende zu kennzeichnen.
Auch für Sachspenden ist es möglich eine Spendenbescheinigung auszustellen. Hier muss der Hauptkasse ein vollständig ausgefüllter Antrag auf Spendenbescheinigung über eine Sachspende vom Spender und Spendenempfänger vorgelegt werden. Der Wert muss mit der originalen Rechnung nachgewiesen werden. Wertermittlung im Internet oder geschätzte Wertermittlungen sind nicht zulässig. Handelt es sich um Sachspenden, die über ein Betriebsvermögen abgeschrieben wurden, kann keine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.
In beiden Fällen (der Geld- und Sachspenden) müssen sich diese Spenden in der Kasse oder im Inventarverzeichnis des Bezirksverbands bzw. Ortsverbands wiederfinden.