Weltamateurfunktag

Einladung zum OV-Abend OV Düsseldorf (Z04)

OM Heinz, DK6JM, teilte mit:

An alle Mitglieder des OV Düsseldorf (Z04):

Da es mir nun gesundheitlich wieder besser geht, möchte ich Euch wieder zum Clubabend von Z04 bei mir einladen.

Der nächste Clubabend von Z04 findet am Dienstag den 08.05.2018 statt. Über zahlreiches Kommen würde ich mich freuen. Beginn ist ab 17°°Uhr.

Euer OVV DK6JM Heinz Brause

Heinz Brause
Meisenweg 28
40468 Düsseldorf

dk6jm(at)vfdb.org

Nachtrag: Alle weiteren Clubabende finden an jedem ersten Dienstag im Monat statt!

TKG- und EMVG-Beiträge für die Jahre 2015 und 2016

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Zahlen für die TKG- und EMVG-Beiträge für die Jahre 2015 und 2016 festgelegt.

TKG EMV Summen
2015 6,87 € 24.59 € 31,46 €
2016 7,97 € 18,92 € 26,89 €

Wichtig! Die Beiträge sind erst nach Zustellung der Bescheide der BNetzA fällig.

Nachzulesen ist das im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 70. ausgegeben zu Bonn am 27. Oktober 2017, Seite 3604: Neunte Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung vom 20.10.2017.

Neuer Verordnungsentwurf mit dem erweiterten „Handyverbot“

Das FM-Funkmagazin berichtete am 14.07.2017 über den neuen Verordnungsentwurf zur Änderung der Straßenverkehrsordnung des Bundesverkehrsministeriums.

Damit geht die geplante Ausweitung des bisherigen „Handyverbots am Steuer“ auf elektronische Geräte der „Kommunikation, Information oder Organisation“ (darunter auch Funkgeräte) in eine neue Runde.

Unter Anderem soll die Übergangsfrist nicht mehr (wie ursprünglich angedacht) auf CB-Funk-Geräte beschränkt sein, sondern alle Funkgeräte umfassen. Lesen Sie den vollständigen Artikel des FM-Funkmagazins hier.

Die Drucksache des Bundesrats (Nr. 556/17) können sie hier einsehen.

 

Das neue Funkanlagengesetz ist in Kraft getreten

FM – Das Funkmagazin, berichtet über das neue Funkanlagengesetz (FuAG). Es wurde am 3. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am darauffolgenden Tag in Kraft.

Das neue FuAG ersetzt das bisherige „Gesetz über Funkanlagen und Telekommuni-kationsendeinrichtungen“ (FTEG), das gleichzeitig außer Kraft tritt.

Im Gegensatz zum alten FTEG gilt das neue FuAG nur noch für Funkanlagen, nicht mehr für sog. „Telekommunikationsendeinrichtungen“. In den Anwendungsbereich fallen jetzt auch reine Funkempfangsanlagen.

Vom FTEG her bekannte Ausnahmeregelungen für Amateurfunkgeräte (Selbstbaugeräte bzw. umgebaute Geräte, Bausätze) sind auch im FuAG enthalten, so berichtet das Funkmagazin.  Hier geht es zum Artikel des Funkmagazins.