Geplante Ausweitung des „Handyverbots“ am Steuer (2)

In der 682. Sitzung des Verkehrsausschusses des Bundesrates am 21.6.2017 hat der Verkehrsausschuss eine Empfehlung für die Bundesratssitzung zum „erweiterten Handyverbot“ *)  ausgesprochen.

„Anders als § 23 Absatz 1a Satz 1 StVO in der derzeit geltenden Fassung, enthält die Neuregelung des § 23 Absatz 1a Satz 1 StVO keinen Verbots-, sondern einen Erlaubnistatbestand. Geregelt werden soll, unter welchen Umständen allein der Führer eines Fahrzeugs ein der Kommunikation, Information oder Organisation dienendes elektronisches Gerät benutzen darf.   …    Demnach muss gewährleistet sein, dass das Gerät vom Fahrzeugführer weder aufgenommen noch gehalten, d. h. „nicht aufgenommen und nicht gehalten“ wird.“

Im Folgenden wird im Sitzungsprotokoll auf CB-Funkgeräte und auf Einsatzfahrzeuge von Behörden und Organisationen mit BOS-Funk nach § 4 Absatz 1 BOS-Funkrichtlinie eingegangen. Es heißt in der Empfehlung des Verkehrsausschusses weiter:

  • „Diese Vorgaben gelten für im Fahrzeug fest verbaute CB-Funkgeräte erst nach dem 30. Juni 2020.“
  • „… dürfen abweichend von § 23 Absatz 1a ein Funkgerät oder das Handteil eines Funkgerätes aufgenommen und gehalten werden, wenn ein Einsatzfahrzeug der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) von einem Berechtigten des BOS-Funks ohne Beifahrer geführt wird.“

Der Amateurfunk ist in dieser Empfehlung nicht erwähnt. Die Schlussfolgerung muss sein, dass  aufgrund des eingangs erwähnten Erlaubnistatbestands die Teilnahme des Fahrzeugführers am mobilen Amateurfunkdienst somit während der Fahrt zukünftig nicht mehr statthaft ist. Eine vollständige Nutzung ist nur dann möglich, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist. Ein Beifahrer mit Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst hingegen könnte am Amateurfunkdienst im fahrenden Fahrzeug teilnehmen.

Der RTA ist laut DARC-Artikel vom 27.06.17 im Sinne des Amateurfunks weiterhin am Ball.

*) Ausweitung des hand-held-Verbotes auf sämtliche technische Geräte der Drucksache 424/17 -4-Kommunikations-, Informations- und Unterhaltungselektronik im Straßenverkehr.

Geplante Ausweitung des „Handyverbots“ am Steuer

Die Bundesregierung plant eine Änderung der Straßenverkehrsordnung. Das sogenannte „Handyverbot“ soll künftig auf „sämtliche technische Geräte der Kommunikations-, Informations- und Unterhaltungselektronik“ ausgeweitet werden. Diese Ausweitung beträfe dann auch den mobilen Amateurfunkdienst.

Der „Runde Tisch Amateurfunk“ (RTA) hat zu dem Entwurf  Bundesrat- Drucksache Nr. 424-17 vom 30.05.2017 (…. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften) Stellung genommen.

Der RTA sieht in seiner Stellungnahme in dieser geplanten Änderung „eine Verordnung, die über das Ziel hinausschießt“.

Die Änderungsverordnung soll in der 682. Sitzung am 21.06.2017 des Bundesrat-Verkehrsausschusses behandelt werden.

Wenn gleich eine Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr zu begrüßen ist, so bleibt zu hoffen, dass die Schwachstellen in der Änderungsverordnung von den Verantwortungsträgern in der Politik erkannt und korrigiert werden und die Verordnung nicht über das Ziel hinausschießt.

Weltamateurfunktag

Der Weltamateurfunktag findet in jedem Jahr am 18. April statt und wurde durch die International Amateurradio Union (IARU) anlässlich ihrer Gründung am 18. April 1925 in Paris ins Leben gerufen. Seither haben sich weltweit über 150 Amateurfunkverbände aus allen Kontinenten in der IARU zusammen geschlossen.

Neuer QSL-Manager im Ortsverband (Z45) Essen

Seit dem Gründungstag des Ortsverbands (Z45) Essen hatte Edmund, DL8DBI, das Amt des QSL-Managers inne (links im Bild).


Er gab sein Amt jetzt nach mehreren Jahrzehnten an Ferdinand, DH2FHD, weiter (rechts im Bild).

Damit war er einer der „dienstältesten“ QSL-Manager.

Der Ortsverband Essen ist in Dank mit Edmund verbunden.

Diese Information erhielten wir von Werner,  DL1ECS.

Spendenformblätter sind online

Dieser Beitrag richtet sich an alle Ortsverbände im Bezirksverband Nordrhein. Auf der Homepage des VFDB e.V. (www.vfdb.org) erreicht man unter dem Button  „Spenden“ die neuen Spendenformblätter zum Download. Hierzu bitte auf die Links  „Geldspenden“ und „Sachspenden“ klicken.

Die Geldspenden für die eine Spenden-/Zuwendungsbescheinigung ausgestellt werden soll, müssen über die Kasse des Gesamtverbandes (HV-Kasse) laufen.

Konto: VFDB e.V.  |  IBAN: DE06 2419 1015 0231 7494 04  |  BIC: GENODEF1SDE

Für die korrekte Verwendung der Geldspende ist der Spendenempfänger verantwortlich.

Bei Geldspenden ist der Hauptkasse binnen der Frist von einem Jahr die Verwendung nachzuweisen.
Ein besonderes Augenmerk ist auf zweckgebundene Spenden zu richten. Diese müssen nachweislich für den angegebenen Zweck eingesetzt werden.
Eine steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden ist nur bei steuerpflichtigen Personen/Vereinen etc. möglich. Gemeinnützige Vereine gehören nicht dazu. Bei einem Spendenbetrag ab 100 € ist dafür eine Spendenbescheinigung erforderlich.
Der Hauptkasse ist zum Ausstellen der Spendenbescheinigung der ausgefüllte Antrag zuzusenden.
Bei Spenden unter 100,00 € akzeptieren die Finanzämter in der Regel den Kontoauszug als Spendenbeleg, hier gibt es beim Online-Banking oft die Möglichkeit diese Überweisung als Spende zu kennzeichnen.

Auch für Sachspenden ist es möglich eine Spendenbescheinigung auszustellen. Hier muss der Hauptkasse ein vollständig ausgefüllter Antrag auf Spendenbescheinigung über eine Sachspende vom Spender und Spendenempfänger vorgelegt werden. Der Wert muss mit der originalen Rechnung nachgewiesen werden. Wertermittlung im Internet oder geschätzte Wertermittlungen sind nicht zulässig. Handelt es sich um Sachspenden, die über ein Betriebsvermögen abgeschrieben wurden, kann keine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.

In beiden Fällen (der Geld- und Sachspenden) müssen sich diese Spenden in der Kasse oder im Inventarverzeichnis des Bezirksverbands bzw. Ortsverbands wiederfinden.

40. GHz-Tagung Dorsten

Die nächste GHz-Tagung findet am 11. Februar 2017 in Dorsten statt.

Die Tagung wird organisiert vom DARC-Ortsverband Herrlichkeit-Lembeck und dem DARC-Distrikt Westfalen-Nord. Unterstützt wird die GHz-Tagung durch die Volkshochschule Dorsten.

Die GHz-Tagung lebt von den zahlreichen Fachvorträgen und der Möglichkeit des persönlichen Gesprächs. Sie wird jedes Jahr von mehr als 200 Funkamateuren besucht, um über die neuesten Entwicklungen auf den GHz-Bändern zu diskutieren. Zudem wird hier jedes Jahr der DARC-UKW-Contestpokal verliehen.

Die Veranstalter weisen besonders auf die Möglichkeit der Nutzung verschiedener Messplätze hin.
Es besteht die Möglichkeit, mitgebrachte Baugruppen bzw. Geräte von erfahrenen OMs vermessen zu lassen. Von Jochen Frieling, DG6OBE, Dirk Fischer, DK2FD und Jos Disselhorst, PA3ACJ, werden Messplätze speziell für den GHz-Bereich bereitgestellt.
Es sind mehrere Network- und Spektrum-Analyzer bis 15 GHz und Wobbler bis 24 GHz verfügbar. Außerdem sind präzise absolute und relative Frequenzmessungen bis 20 GHz sowie Leistungsmessungen bis 47 GHz möglich.

[Quelle: http://www.ghz-tagung.de/]

Z12 Jahreshauptversammlung

Am Mittwoch, den 8 Feb 2017 ist die jährliche Hauptversammlung von Z12. Im Anschluß erfolgt ein Vortrag von Detlev zu Kommunikationsstrukturen.
Ort: Clubraum Z12 Beginn 19 Uhr
z12.vfdb.org

DB0ZK Relais Koblenz: Wartungsarbeiten durchgeführt

Die Relaisverantwortung von DB0ZK ist im Verlauf des Jahres 2016 vom VFDB OV Koblenz (Z11) auf den OV Bonn (Z37) übergegangen. Auch die Standortverantwortung für das Relais hat gewechselt. In den letzten Jahren liefen die Relais auf 2 Meter, 70 und 23 Zentimeter immer stabil und ohne Probleme. Trotz allem ist regelmäßige Wartung ja wichtig.
Das 2 Meter – Relais wurde im November als erstes Relais angegangen und überprüft. Die Empfangsleistung entsprach nicht mehr den Erwartungen. Der erste Weg führte zu Antennen und dem Duplexer. Dieser wurde von den OMs Wolfgang Rönn, DG3KCR, und Marco Leicher, DM5ML, geprüft. Am Netzwerkanalysator im Shack von Z37 ging es an die „großen Büchsen“ aus Koblenz. Die gemessenen Werte der Notchs für die Eingabe- und Ausgabefrequenz waren noch auf dem Zielniveau. Lediglich beim Eingang war das Notch 20 kHz verschoben.

screenshot

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Nach Abgleich des Duplexer wurde dieser wieder in Koblenz verbaut und erste Tests gefahren. Bisher wurde das Ausgangssignal ohne Duplexer direkt auf die Antenne geschickt und nur das Eingangssignal durch den Duplexer geführt. In Koblenz gibt es getrennte Antennen für RX und TX. Nach mehreren Versuchen wurde der Duplexer nun geteilt und sowohl Eingangssignal als auch Ausgangssignal durch den Duplexer geführt.
Dies verbesserte die Empfangsleistung des Relais erheblich – OMs aus der Region Koblenz können das Relais aus dem Keller mit 1 Watt problemlos arbeiten. Auch die Empfangsleistung im Mobilbetrieb ist deutlich besser geworden.
Nach dieser Auffrischungskur sind als nächstes die weiteren Komponenten des 2 Meter Relais im Fokus. Die zwei Telecar Geräte für TX und RX verrichten nach wie vor zuverlässig ihren Dienst. Die Relaissteuerung von DJ0VL muss etwas überarbeitet werden. Haltezeiten etc. entsprechen nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Weiterhin ist geplant, das Relais künftig als Notfunk-Relais mit Batterie-Backup betreiben zu können.

Die nächsten Schritte folgen.
Text:DM5ML

 

Jahreshauptversammlung des OV Schaephuysen (Z59)

Der Ortsverband Schaephuysen (Z59) lädt zu seiner Jahreshauptversammlung am Donnerstag, den 08. Dezember, ab 14:00 Uhr ein. Eine Wahl ist dieses Jahr nicht erforderlich. Der Versammlungsort wird wie jedes Jahr in 47509 Rheurdt sein. Der Vorstand, Ulrich, DL1ER freut sich auf zahlreiche Teilnehmer.

[Quelle: VFDB-Rundspruch, Dez. 2016]