Am dritten vollen Wochenende im August werden – wie in jedem Jahr seit 1993 – weltweit zahlreiche Leuchttürme und Feuerschiffe auf den Amateurfunkfrequenzen aktiviert. Es ist am 15. und 16. August wieder soweit!
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Am dritten vollen Wochenende im August werden – wie in jedem Jahr seit 1993 – weltweit zahlreiche Leuchttürme und Feuerschiffe auf den Amateurfunkfrequenzen aktiviert. Es ist am 15. und 16. August wieder soweit!
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Im Folgenden geht es in diesem Beitrag um Verbote für bestimmte vom schweizerischen Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) ausgemachte Funkgeräte und um Bestimmungen für Funkanlagen der Funkamateure in der Schweiz.
Wer mit Funkgerät auf dem Transitweg durch der Schweiz fährt oder dort Urlaub macht, sollte den Artikel aufmerksam lesen!
Photovoltaikanlagen mit ihrer Leistungselektronik tragen unter Umständen zu Störungen des Kurzwellenempfangs bei.
Für die DC-Anschlüsse zu den Solarzellen von Photovoltaikanlagen gelten nunmehr offiziell die Grenzwerte der Regelung CISPR *) 11 Ed.6.0.
In der Fassung gelten diese Grenzwerte (74 dBµV zwischen 500 kHz und 30 MHz), insbesondere auch für Anlagen bis 20 kVA in Wohnumgebungen (Klasse B). Von diesen Grenzwerten wird erwartet, dass ein brauchbarer Schutz für den Kurzwellenempfang erreicht werden kann.
Ob die Grenzwerte angemessen und zuverlässig sind, ist noch zu untersuchen, indem die Abstrahlungen solcher Anlagen geprüft werden.
Die Bundesnetzagentur hat am 22. Juli die Studie über ein „Störmodell zur Abschätzung des Störstrahlungspegels aus Photovoltaikanlagen“ öffentlich ausgeschrieben. Nachzulesen ist das unter dem folgenden Link: (Ausschreibung der Studie).
Von dem Ergebnis der theoretischen Untersuchungen ist zu erhoffen, das Erkenntnisse gewonnen werden können, ob und inwieweit die jetzigen Grenzwerte noch zu korrigieren sind. Weiteres ist auf den Web-Seiten der BNetzA und des DARC nachzulesen.
Auf den DARC-Web-Seiten ist folgender interessanter Beitrag nachzulesen:
Die EU-Kommission hat eine parlamentarische Anfrage zur elektromagnetischen Hypersensibilität dahin gehend beantwortet, dass vom Scientific Committee on Emerging and Newly Identified Health Risks (SCENIHR) keine Belege über einen kausalen Zusammenhang zwischen einer Exposition unterhalb der geltenden Grenzwerte und Symptomen wie Kopfschmerz, Müdigkeit, Stress, Schlafstörungen und Hautschäden gefunden wurden. Den vollständigen Artikel des DARC hier lesen!
Zur Erinnerung: Vom Samstag, den 18.07.2015 (morgens), bis zum darauf folgenden Sonntag Mittag, führt der OV Duisburg (Z40) den angekündigten Fieldday auf der Erpeler Ley durch.
28.06.2015 | 17 080 Bastler, Funker und Tüftler besuchten die Ham Radio und die Maker World 2015 – Treffpunkt für Funkamateure aus der ganzen Welt – Zweite Auflage des Bastel-Events inspiriert zum Selbermachen weiterlesen –>
[Quelle: Pressebericht HAM Radio]
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 22. Juni 2015 eine deutsche Rufzeichenliste in PDF-Form veröffentlicht.
Am 18.07.2015 plant der OV Duisburg (Z40) eine Funkaktivität auf der Erpeler Ley, sofern das Wetter diese Planung begünstigt.
Die Erpeler Ley ist ein Basaltfels am Rhein bei dem Ort Erpel (liegt gegenüber Remagen). Das Hochplateau der Erpeler Ley ist nicht nur ein idealer Aufbauort für Antennen.
Es eröffnet sich von diesem Plateau aus eine sehr schöne Aussicht auf das Rheintal, das Drachenfelser Ländchen und die Eifel. Gut ausgebaute Wege laden den Besucher zum Wandern ein.
Dieser Standort war schon mehrfach Ausgangspunkt für Outdoor-Funk-aktivitäten von Funkamateuren verschiedener Ortsverbände. Er ist auch für die Mitnahme der XYL und der Har-monischen geeignet, da es die Gaststätte Bergesruh vor Ort gibt.
Ein Team des Verbrauchermagazins „Kaffee oder Tee“ vom Südwestrundfunk | SWR besuchte die Funkamateure der OVe Bonn (Z37) und Fuchskaute (F72) auf der Fuchskaute. weiterlesen –>
Für viele Inhaber eines Klubstation-Rufzeichens mit einstelligem Suffix rückt der Termin einer zweiten Verlängerung näher. weiterlesen—>