Grenzwerte für Störstrahlungspegel aus Photovoltaikanlagen

Photovoltaikanlagen mit ihrer Leistungselektronik tragen unter Umständen zu Störungen des Kurzwellenempfangs bei.

Für die DC-Anschlüsse zu den Solarzellen von Photovoltaikanlagen gelten nunmehr offiziell die Grenzwerte der Regelung CISPR *) 11 Ed.6.0.

In der Fassung gelten diese Grenzwerte (74 dBµV zwischen 500 kHz und 30 MHz), insbesondere auch für Anlagen bis 20 kVA in Wohnumgebungen (Klasse B). Von diesen Grenzwerten wird erwartet, dass ein brauchbarer Schutz für den Kurzwellenempfang erreicht werden kann.

Ob die Grenzwerte angemessen und zuverlässig sind, ist noch zu untersuchen, indem die Abstrahlungen solcher Anlagen geprüft werden.

Die Bundesnetzagentur hat am 22. Juli die Studie über ein „Störmodell zur Abschätzung des Störstrahlungspegels aus Photovoltaikanlagen“ öffentlich ausgeschrieben. Nachzulesen ist das unter dem folgenden Link: (Ausschreibung der Studie).

Von dem Ergebnis der theoretischen Untersuchungen ist zu erhoffen, das Erkenntnisse gewonnen werden können, ob und inwieweit die jetzigen Grenzwerte noch zu korrigieren sind. Weiteres ist auf den Web-Seiten der BNetzA und des DARC nachzulesen.

*) Die CISPR ist ein Internationales Sonderkomitee für Funkstörungen und ein Teil der IEC (Internationalen Elektrotechnischen Kommission).

EU-Kommission zu EMF-Hypersensibilität

Auf den DARC-Web-Seiten ist folgender interessanter Beitrag nachzulesen:

Die EU-Kommission hat eine parlamentarische Anfrage zur elektromagnetischen Hypersensibilität dahin gehend  beantwortet, dass vom Scientific Committee on Emerging and Newly Identified Health Risks (SCENIHR) keine Belege über einen kausalen Zusammenhang zwischen einer Exposition unterhalb der geltenden Grenzwerte und Symptomen wie Kopfschmerz, Müdigkeit, Stress, Schlafstörungen und Hautschäden gefunden wurden. Den vollständigen Artikel des DARC hier lesen!

Funkaktivität auf der Erpeler Ley

Am 18.07.2015 plant der OV Duisburg (Z40) eine Funkaktivität auf der Erpeler Ley, sofern das Wetter diese Planung begünstigt.

Die Erpeler Ley ist ein Basaltfels am Rhein bei dem Ort Erpel (liegt gegenüber Remagen). Das Hochplateau der Erpeler Ley ist nicht nur ein idealer Aufbauort für Antennen. Foto-0009
Es eröffnet sich von diesem Plateau aus eine sehr schöne Aussicht auf das Rheintal, das Drachenfelser Ländchen und die Eifel. Gut ausgebaute Wege laden den Besucher zum Wandern ein.

Dieser Standort war schon mehrfach Ausgangspunkt für Outdoor-Funk-aktivitäten von Funkamateuren verschiedener Ortsverbände. Er ist auch für die Mitnahme der XYL und der Har-monischen geeignet, da es die Gaststätte Bergesruh vor Ort gibt.

Neue Ausweise für Funkamateure

In manchem sind uns unsere Nachbarn im Süden der Bundesrepublik scheinbar voraus.

Die Amateurfunklizenz gibt es in der Schweiz seit dem Januar im Kreditkartenformat mit Lichtbild, wie auf der Web-Side der USKA nachzulesen ist.

„Fähigkeitsausweise und Konzessionen neu im Kreditkartenformat

Bereits seit Januar 2015 werden die Fähigkeitsausweise und Amateurfunkkonzessionen neu im internationalen Kreditkartenformat ausgestellt. Im Gegensatz zu den bisherigen Dokumenten aus Papier bieten sie bestmögliche Sicherheit vor Fälschungen.“
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