World Amateur Radio Day

Der World Amateur Radio Day („Tag des Amateurfunks“) findet jährlich am 18. April statt und erinnert an den Gründungstag der International Amateur Radio Union (IARU) im Jahr 1925 in Paris.

Die IARU wurde gegründet, um die Interessen der Funkamateure auf den Weltfunkkonferenzen besser vertreten zu können.

Der World Amateur Radio Day ist der Tag, an dem IARU-Mitglieder-Organisationen ihre Möglichkeiten dem Publikum zeigen und die Freundschaft mit anderen Funkamateuren auf der ganzen Welt teilen.

[Quelle: Wikipedia]

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Febr. 2024: Der BV Nordrhein hat ein neues Führungsteam

Der BV Nordrhein hat ein neues Führungsteam

Am 24.02.24 fand in den Räumlichkeiten des OV Z59 in Schaephuysen die diesjährige Bezirksversammlung Nordrhein mit Wahlen statt. Anwesend waren 19 Mitglieder sowie die beiden Gäste Jürgen, DH2OP aus Z47 und Klaus, DL5RFK aus Z64. Von den 11 Ortsverbänden waren 9 stimmberechtigte OVs anwesend. Der bisherige BVV Martin, DL2JMK war zum 31.12.23 aus dem VFDB ausgetreten und sowohl sein Stellvertreter Marcus, DL1EKC, als auch der Kassenverwalter Rolf, DD9PR standen zur Neuwahl nicht mehr zur Verfügung. Marcus, DL1EKC führte sehr souverän durch die Tagesordnungspunkte bis zur Neuwahl. Sehr hilfreich war die kurze Zusammenfassung unseres bisherigen Kassenverwalter Rolf, DD9PR, der auch die Arbeit des ausgeschiedenen BVV Martin, DL2JMK würdigte. Zum neuen BVV wurde Rainer, DF8ME OVV Z12 und zu seinem Stellvertreter Uli, DC1ULI aus Z40 – beide einstimmig – gewählt. Uli übernimmt auch die Aufgabe des Kassenverwalters. Die Themen Spenden für die DFMG Relais-Standorte – immerhin 11 im BV Nordrhein – sowie die VFDB weite Ausbildungsinitiative des Z40 nach dem neuen Fragenkatalog nahmen den zeitlich größten Teil im TOP Berichte aus den Ortsverbänden in Anspruch. Sebastian, DL2ESK übergab aus praktischen Gründen die VFDB weite AJW Staffel an Holger, DG6ED. Nach gut 4 Stunden wurde die Versammlung vom neuen BVV Rainer DF8ME beendet. Wir freuen uns mit dem neuen Team auf gute Zusammenarbeit.

VY 73 DG6ED   ( Beitrag  wurde erstellt von Holger DG6ED, tnx)

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Kurzgefasst

Ergebnis der Wahlen auf der Bezirksversammlung des Bezirks Nordrhein des VFDB e.V. vom 24.02.2024

Gewählt wurden zum:

  • Bezirksverbandsvorsitzenden:
    Rainer, DF8ME, df8me@vfdb.org
  • Stellvertreter des Bezirksverbandsvorsitzenden und Kassenverwalter:
    Uli, DC1ULI, Uli@DC1ULI.de

Wir wünschen den Beiden viel Erfolg bei der Ausübung Ihres Ehrenamts.

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75 Jahre Amateurfunkgesetz in Deutschland

Amateurfunk in Deutschland:

Am 23. März 1949 wurden (in Westdeutschland) auf Grundlage des Amateurfunkgesetzes die ersten 700 Amateur-Sende- und Empfangsgenehmigungen erteilt.

In der DDR konnte eine Funklizenz von Mitgliedern der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) erworben werden. Die Modalitäten eines legalen Amateurfunks wurden erstmals durch die Verordnung über den Amateurfunk vom 6. Februar 1953 festgelegt, die im Gesetzblatt DDR, Nr. 21 vom 17. Februar 1953, veröffentlicht wurden.

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Ausbildungsinitiative des OV Duisburg (Z40)

[Veröffentlicht am 11. Februar 2024 von VFDB Redaktion]

Ausbildung nach dem neuen Fragenkatalog.

Der Ortsverband Duisburg Z40 plant und organisiert in diesen Wochen einen neuen Online-Kurs nach dem neuen Fragenkatalog. Der Fragenkatalog findet Verwendung nach Inkrafttreten der neuen Amateurfunkverordnung am 24.06.2024.
Der Kurs richtet sich an alle Interessenten und umfasst die neue Einsteigerklasse N, weiterhin die Klassen E und A sowie den Aufstieg innerhalb dieser Klassen. Die neue fünfstufige Prüfung startet bei der Klasse-N zunächst mit je 25 Fragen für Vorschriften, betriebliche Kenntnisse und Technik (aus ca. 600 Fragen).
Wer darüber hinaus die E- oder A-Klasse anstrebt, kann sich am selben Tage in der Fortsetzung an weiteren je 25 Fragen des erweiterten Kataloges prüfen lassen.
Mehr dazu im Kick-Off Meeting, dass am 20.04.24 um 15:00 Uhr stattfinden wird.

Die Online-Meeting Adresse senden wir jedem Interessierten zusammen mit dem Info-Paket zu.

Sofern wir die Info zu Ausbildungsinteressierten von einem der OVVs erhalten, wird dieser in CC der Einladung gebracht.

Der Kurs ist kostenfrei, Voraussetzung ist aber eine VFDB-Mitgliedschaft, die für jugendliche Anwärter unter 27 Jahren beitragsfrei ist.

Die VFDB-Ortsverbände werden mit Blick auf Mitgliederwachstum im eigenen OV gebeten, Interessenten auf den Onlinekurs anzusprechen. Rückmeldung bitte an den OVV des OV Z40, der die weitere Abstimmung mit dem VFDB AJW Referat und die Organisation des Kurses mit den erfahrenen Referenten übernimmt.

[Hans-Wilhelm, DG3EAJ dg3eaj@vfdb.org und Holger, DG6ED   dg6ed@vfdb.org ]

 

 

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Bezirksverbandsversammlung des BV Nordrhein

Die diesjährige BV-Versammlung des VFDB BV Nordrhein findet am Samstag, den 24.02.2024, um 11:00 Uhr, in Räumen der BNetzA,

Funkmessstelle Krefeld
Lind 55

47509 Rheurdt

statt. In diesen Jahr muss ein neuer Vorstand gewählt werden. Der bisherige Vorstand steht für eine Neuwahl nicht mehr zur Verfügung.

Alle Ortsverbandsvorsitzenden werden um ihre Teilnahme gebeten! Im Verhinderungsfall ist ein Vertreter zu entsenden.

Die Wahl des neuen Vorstands wird vom Wahlausschuss durchgeführt. Den Wahlausschuss bilden Ulrich Allen (DL1ER, Wahlleiter) und Rudolf Lohmer (DD9PR). Wahlvorschläge können bis zum Beginn der Wahl an den Wahlleiter gerichtet werden. Schriftliche Wahlvorschläge können an den Wahlleiter geschickt werden:

Ulrich Allen (DL1ER)
Rotkehlchenweg 12
41749 Viersen

E-Mail: DL1 ER (at) vfdb.org

Alle OVV werden gebeten, sich aktiv um die Kandidatenfindung zu bemühen.

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Besondere Gebührenverordnung Telekommunikation – BMDVTKBGebV

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat im Bundesgesetzblatt Teil I 2024, ausgegeben zu Bonn am 4. Januar 2024 Nr. 1, die besondere Gebührenverordnung für telekommunikationsrechtliche Tätigkeiten (Besondere Gebührenverordnung Telekommunikation – BMDVTKBGebV) vom 20. Dezember 2023 veröffentlicht.

Es heißt: „Die Bundesnetzagentur und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erheben in ihrem Zuständigkeitsbereich nach Maßgabe dieser Verordnung Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen, die aufgrund der folgenden Rechtsvorschriften erbracht werden usw.“

Im Abschnitt 4 „Amateurfunkgesetz (AFuG) und Amateurfunkverordnung (AFuV)“ auf den Seiten 11 und 12 wird über die jeweiligen Gebühren und Auslagentatbestände informiert.

Dazu zählen unter vielen anderen Gebühren, die Prüfungsgebühren. Einen Auszug aus der GebV für den Amateurfunk können sie hier nachlesen. GebuehrenVO

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Willi Collinet (SWL) sk

Der Ortsverband Aachen (Z32) trauert mit den Angehörigen über den Tod seines Mitglieds Willi Collinet. Willi war Gründungsmitglied im OV Aachen. Er verstarb am 23.12.2023 und wurde 75 Jahre alt.

Wir wünschen seinen Angehörigen die Stärke, um die Zeit der Trauer zu überstehen und aus der Trauer heraus Kraft für ihr weiteres Leben zu finden.

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Vorläufige Schlussakte der WRC 2023

Die vorläufige Schussakte der World Radio Conference 2023 Dubai wurde von der „International Telecommunication Union“ (ITU)  veröffentlicht, siehe:
R-ACT-WRC.15-2023-PDF-E.pdf (itu.int).

Zum Punkt Amateurfunk enthält das Dokument nur wenige Aussagen, wie den 50MHz-Bereich und die aeronautischen Verbindungen „fixed – mobile“ verschiedener Frequenzbereiche  (Amateurfunksatelliten) betreffend.

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Zweite Änderungsverordnung zur Amateurfunkverordnung (AFuV) und Amateurfunkprüfungen

  1. Zweite Änderungsverordnung zur Amateurfunkverordnung (AFuV),

    Quelle: Amtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen 24/2023,
    Mitteilung Nr. 256/2023

Am 23.06.2023 wurde die zweite Änderungsverordnung zur Amateurfunkverordnung (AFuV) veröffentlicht (BGBl. 2023 I Nr. 160 vom 23.06.2023). Diese tritt am 24.06.2024 in Kraft. Darin wird unter anderem eine neue Lizenzklasse N eingeführt, die einen niederschwelligen Einstieg in das Hobby Amateurfunk erlaubt. Aus diesem Grund sind das Antragsverfahren und die Regelungen zur Durchführung von Amateurfunkprüfungen für die Zeit ab dem 24.06.2024 neu festzulegen.

Den gesamten Beitrag unter Amtsblatt 24/2023 (bundesnetzagentur.de) nachzulesen.

  1. Prüfungsfragen zum Erwerb von Amateurfunkprüfungsbescheinigungen

Dieser Fragen- und Antwortenkatalog veranschaulicht Prüfungsinhalte und Anforderungen in den Prüfungsteilen „Betriebliche Kenntnisse“, „Kenntnisse von Vorschriften“ und „Technische Kenntnisse“ die bei Prüfungen zum Erwerb von Amateurfunkzeugnissen der Klassen A, E und N ab dem 24. Juni 2024 gefordert werden. Die Prüfungsinhalte und Anforderungen berücksichtigen die CEPT[1]Empfehlung T/R 61-02, den ERC-Report 32, den ECC-Report 89 sowie weitergehende Anforderungen, die sich unter anderem aus dem Amateurfunkgesetz (AFuG) und der ab dem 24. Juni 2024 gültigen Amateurfunkverordnung (AFuV) ergeben.

Der gesamte Beitrag finden Sie unter

Amateurfunk Prüfungsfragen zum Erwerb von Amateurfunkprüfungsbescheinigungen (bundesnetzagentur.de)

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