Vom „Runden Tisch Amateurfunk“ (RTA) erhielten wir die folgende Vorankündigung als RTA-Information (03) vom 10.05.2017:
70 MHz: BNetzA gestattet Betrieb
Deutsche Funkamateure der Genehmigungsklasse A können wieder während der Sporadic- E-Saison 2017 einen Teilbereich des 4-m-Bandes bei 70 MHz für Experimente nutzen. Die betreffende Amtsblattmitteilung soll am 17. Mai 2017 im Amtsblatt Nr. 9/2017 der Bundesnetzagentur erscheinen. Der Frequenzbereich und die Nutzungsbestimmungen sollen denen der abgelaufenen Mitteilung Nr. 412/2015 entsprechen.
Die RTA-Information (03) können Sie hier nachlesen.