BNetzA gestattet 70 MHz Betrieb

Wie bereits angekündigt, ist im Amateurfunkdienst die vorübergehende Nutzung des Frequenzbereichs 70,150 – 70,180 MHz bis zum 31. August 2018 unter festgelegten Nutzungsbestimmungen geduldet. Diese Bestimmungen sind hier nachzulesen.

Schreibe einen Kommentar