Neues zur Weltfunkkonferenz (WRC-15)

Auf den Seiten der USKA (schweizerischer Amateurfunkverband) finden wir einen interessanten Beitrag zur Weltfunkkonferenz 2015, welche den Amateurfunk betrifft. Hier:  Kurzbericht zur WRC-15  , können Sie die Informationen nachlesen.

Nachtrag:

Wie der amerikanische Amateurfunkverband ARRL berichtet, hat die Vollversammlung der World Radio Conference 2015 in Genf (WRC-15) einer Zuweisung im 60-m-Band für den Amateurfunkdienst zugestimmt. Damit dürfen Funkamateure ein 15 kHz breites Spektrum zwischen 5.351,5 bis 5.366,5 kHz auf sekundärer Basis nutzen. Dieser Beschluss muss allerdings noch in nationales Recht umgesetzt werden, d.h. aktuell ist noch kein Funkbetrieb in diesem Frequenzbereich genehmigt!

Die maximale effektive Strahlungsleistung ist in der Region 1 auf 15 Watt EIRP begrenzt. Das 60-m-Band bietet ideale Bedingungen für die Kommunikation über kurze bis mittlere Distanzen via NVIS (Near Vertical Incidence Skywave, also Steilstrahlung).

[Quelle des Nachtrags: DARC]

Bundesnetzagentur – Außenstelle Dortmund übernimmt Verwaltung

Die Amateurfunkverwaltung der Bundesnetzagentur, Außenstelle Dortmund ist seit dem 1. November – nach der Übernahme der Akten aus dem Bereich Bayern (Süd) – bundesweit für alle Funkamateure zuständig. Dies betrifft sowohl die Verwaltung der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst und der Amateurfunkrufzeichen (sowohl Individual- als auch Sonderrufzeichen) wie auch die Organisation der Amateurfunkprüfungen. 

Für Fragen zur Amateurfunkzulassung oder zur Amateurfunkprüfung steht die Behörde unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:
Bundesnetzagentur, Außenstelle Dortmund, Dienstleistungszentrum 10, 44379 Dortmund, Tel. (0231)9955-260, Fax (0231) 9955-181, dort10-postfach@bnetza.de oder dort10-pruefung@bnetza.de 

Zulassungen für fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstellen (§13 AFuG) werden weiterhin von der Außenstelle Mülheim bearbeitet. Die nach § 9 der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) einzureichenden Anzeige ist – wie bisher – an die örtlich zuständige Außenstelle der Bundesnetzagentur zu richten. Die Amateurfunkprüfungen werden zentral in Dortmund organisiert aber weiterhin an zehn Standorten der Bundesnetzagentur sowie innerhalb der Amateurfunkmesse HAM RADIO In Friedrichshafen abgehalten. 

(Quelle: DARC)

 

Neue Antenne bei DB0KX

DB0KX (438,925 MHz) hat eine neue Antenne bekommen.

Über die Jahre hatte die alte Antenne da oben doch schwer gelitten und es traten immer mehr Probleme auf.DB0KX

Unter erschwerten Bedingungen (kein Licht und kein Strom im Turm bei Viersen) konnte die Antenne doch getauscht werden.

Gleichzeitig wurde eine jährlich erforderliche Inspektion durchgeführt.

Vy 73 Uli DL1ER OVV Z59

DB0KX:
438,925   MHz FM
438,400   MHz  DStar/FM
1298,250 MHz  FM
144,800   MHz  APRS
5 GHz HamNet  Anbindung

ILLW

Am dritten vollen Wochenende im August werden – wie in jedem Jahr seit 1993 – weltweit zahlreiche Leuchttürme und Feuerschiffe auf den Amateurfunkfrequenzen aktiviert. Es ist am 15. und 16. August wieder soweit!

Weiteres hier lesen!

Neuheiten im Bereich der Fernmeldeanlagen in der Schweiz

Im Folgenden geht es in diesem Beitrag um Verbote für bestimmte vom schweizerischen Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) ausgemachte Funkgeräte und um Bestimmungen für Funkanlagen der Funkamateure in der Schweiz.
Wer mit Funkgerät auf dem Transitweg durch der Schweiz fährt oder dort Urlaub macht, sollte den Artikel aufmerksam lesen!

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Grenzwerte für Störstrahlungspegel aus Photovoltaikanlagen

Photovoltaikanlagen mit ihrer Leistungselektronik tragen unter Umständen zu Störungen des Kurzwellenempfangs bei.

Für die DC-Anschlüsse zu den Solarzellen von Photovoltaikanlagen gelten nunmehr offiziell die Grenzwerte der Regelung CISPR *) 11 Ed.6.0.

In der Fassung gelten diese Grenzwerte (74 dBµV zwischen 500 kHz und 30 MHz), insbesondere auch für Anlagen bis 20 kVA in Wohnumgebungen (Klasse B). Von diesen Grenzwerten wird erwartet, dass ein brauchbarer Schutz für den Kurzwellenempfang erreicht werden kann.

Ob die Grenzwerte angemessen und zuverlässig sind, ist noch zu untersuchen, indem die Abstrahlungen solcher Anlagen geprüft werden.

Die Bundesnetzagentur hat am 22. Juli die Studie über ein „Störmodell zur Abschätzung des Störstrahlungspegels aus Photovoltaikanlagen“ öffentlich ausgeschrieben. Nachzulesen ist das unter dem folgenden Link: (Ausschreibung der Studie).

Von dem Ergebnis der theoretischen Untersuchungen ist zu erhoffen, das Erkenntnisse gewonnen werden können, ob und inwieweit die jetzigen Grenzwerte noch zu korrigieren sind. Weiteres ist auf den Web-Seiten der BNetzA und des DARC nachzulesen.

*) Die CISPR ist ein Internationales Sonderkomitee für Funkstörungen und ein Teil der IEC (Internationalen Elektrotechnischen Kommission).

EU-Kommission zu EMF-Hypersensibilität

Auf den DARC-Web-Seiten ist folgender interessanter Beitrag nachzulesen:

Die EU-Kommission hat eine parlamentarische Anfrage zur elektromagnetischen Hypersensibilität dahin gehend  beantwortet, dass vom Scientific Committee on Emerging and Newly Identified Health Risks (SCENIHR) keine Belege über einen kausalen Zusammenhang zwischen einer Exposition unterhalb der geltenden Grenzwerte und Symptomen wie Kopfschmerz, Müdigkeit, Stress, Schlafstörungen und Hautschäden gefunden wurden. Den vollständigen Artikel des DARC hier lesen!