Amateurfunkdienst; Nutzung des Frequenzbereichs 50,030 – 51,000 MHz

Die Nutzung des Frequenzbereichs 50,030 – 51,000 MHz im Amateurfunk wird unter
Beachtung der folgenden Nutzungsbestimmungen bis zum 31.12.2019 geduldet.

Näheres unter: Mitteilung Nr. 34 / 2016 zuletzt geändert durch Mitteilung Nr. 287 / 2019

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