Befristeter Zugang im Frequenzbereich 70,150 – 70,200 MHz

Dem Amateurfunk wird, gemäß Mitteilung Nr. 8/2020 der Bundesnetzagentur, die vorübergehende Nutzung des Frequenzbereichs 70,150 – 70,200 MHz ab sofort, bis zum 31. Dezember 2020, unter bestimmten Nutzungsbestimmungen gestattet (Duldung!). Die Nutzungsbestimmungen finden Sie hier.

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