Neue Duldungsregelungen im Amateurfunkdienst

Es bestehen neue Duldungsregelungen im Amateurfunkdienst. Dies sind folgende:

► Nutzung des Frequenzbereichs 50,03 – 51 MHz (pdf / 121 KB (Mitt. 34/2016 geändert durch Mitt. 693/2017
► Nutzung der Frequenzbereiche 1850 – 1890 kHz und 1890 – 2000 kHz (pdf / 16 KB) (Mitt. 694/2017)
► Nutzung der Frequenzbereiche 2320 – 2450 MHz und 5650 – 5850 MHz durch Inhaber der Klasse E (pdf / 19 KB) (Mitt. 695/2017)

Quelle: BNetzA-Mitteilungen.

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