Neue Verordnung mit dem erweiterten „Handyverbot“ in Kraft getreten

Die 53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ist am 18. Oktober im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und somit am 19. Oktober in Kraft getreten. Wir berichteten hierüber unter der Überschrift „erweitertes Handyverbot“.
Die Verordnung kann hier nachgelesen werden: BGBl-Teil1Nr68-2017.

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