Nutzung des Frequenzbereichs 50–52 MHz

Die Bundesnetzagentur veröffentlichte die Mitteilung Nr. 111/2020 mit aktuellen Bestimmungen zur Nutzung des Frequenzbereichs 50–52 MHz. 

Mit Hinweis auf die Ergebnisse der WRC 19 wird die vorläufige Nutzung des Frequenzbereichs 50–52 MHz im Amateurfunk ab sofort bis zum 31. Dezember 2020 im Rahmen dieser Nutzungsbestimmungen  geduldet.  Lesen Sie diese Bestimmungen unter dem Link nach.

 

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