In der Mitteilung Nr. 34 / 2016 der Bundesnetzagentur wird aktuell die geduldete Nutzung des Frequenzbereichs 50,03 – 51,00 MHz durch den Amateurfunkdienst unter angeordneten Nutzungsbestimmungen verfügt. Diese gelten ab sofort bis zum 31. Dezember 2016. Lesen Sie die Bestimmungen hier nach.
Links
SDR für Kurzwelle und UKW
Kurzwelle: dl0dtm für Kurzwelle/
UKW SDR: dl0dtmfür UKWKalender
Archive