Urlaubszeit – Funkerzeit

Der nächste große Urlaub im Sommer ist bereits geplant oder ist noch in Planung?
Soll es mit dem Funkgerät in das Ausland gehen?

Falls Sie als Funkamateur mit einer deutschen „Lizenz“ beabsichtigen, während Ihres Auslandsurlaubs dort zu funken, so sind die speziellen Vorschriften des Gastlandes zu beachten. So können nationale Bandpläne auch von den IARU-Bandplänen (Beispiel: IARU-Reg. 1-Bandplan) abweichen.  Für das Gastland können je nach Lizenz evtl. die Vorschriften  CEPT-Empfehlung T/R 61-01  oder  CEPT-Empfehlung T/R 61-02  oder ECC-Empfehlung (05)06 zur Anwendung kommen.

Sollte keine der Regelungen zutreffen, können Sie sich auch beim jeweiligen IARU-Verband  oder der jeweiligen nationalen Fernmeldebehörde informieren.

Für bestimmte Funkanlagen können im Ausland auch Betriebsverbote bestehen, falls diese nicht den technischen Vorschriften entsprechen.

Neben den ausländischen Zollbestimmungen sind aber auch die deutschen (Zoll-) Vorschriften nicht aus den Augen zu verlieren, damit sie bei der Rückreise / Einreise nach Deutschland keine bösen Überraschungen erleben! Dann kann ja (fast) nichts mehr schiefgehen 😉

Gute Reise, gute Erholung und viel Erfolg beim Funkurlaub!

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