Die Bundesnetzagentur veröffentlichte unter Verfügungen und Mitteilungen (Bundesnetzagentur – Amateurfunk) die Verfügung Nr. 110/2021 Amateurfunkdienst; befristete Erlaubnisse.
Bis zum 31. Dezember 2022 werden:
1.) Die Nutzung der Frequenzbereiche 2320 – 2450 MHz und 5650 – 5850 MHz durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E
2.) Die Nutzung des Frequenzbereichs 50–52 MHz
3.) Der befristeter Zugang im Frequenzbereich 70,150 – 70,210 MHz
4.) Die Nutzung der Frequenzbereiche 1850-1890 kHz und 1890-2000 kHz
befristet verlängert. Die oben gelisteten Regelungen ergehen unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
Der genaue Wortlaut kann als PDF-Datei auf der Web-Seite der Bundesnetzagentur heruntergeladen werden.