Verlängerung von Erlaubnissen durch die BNetzA

Die Bundesnetzagentur veröffentlichte unter Verfügungen und Mitteilungen (Bundesnetzagentur – Amateurfunk) die Verfügung Nr. 110/2021 Amateurfunkdienst; befristete Erlaubnisse.

Bis zum 31. Dezember 2022 werden:

1.) Die Nutzung der Frequenzbereiche 2320 – 2450 MHz und 5650 – 5850 MHz durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E

2.) Die Nutzung des Frequenzbereichs 50–52 MHz

3.) Der befristeter Zugang im Frequenzbereich 70,150 – 70,210 MHz

4.) Die Nutzung der Frequenzbereiche 1850-1890 kHz und 1890-2000 kHz

befristet verlängert. Die oben gelisteten Regelungen ergehen unter dem Vorbehalt des Widerrufs.

Der genaue Wortlaut kann als PDF-Datei auf der Web-Seite der Bundesnetzagentur heruntergeladen werden.

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