Corona verändert unser Vereinsleben

Liebe Funkfreunde!

Die Medien sind voll von vielfältigen Informationen über das sogenannte Corona Virus.

Die von der Exekutive getroffenen Vorschriften betreffen das ganze Land mit ihren Menschen und führen zu drastischen Einschränkungen für das tägliche Leben.

Wir verweisen für den Bezirk Nordrhein auf die entsprechenden Regelungen in
Nordrhein-Westfalen.

In der „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona Virus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) vom 22. März 2020“, bekanntgegeben im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.), Ausgabe 2020 Nr. 6a vom 22.3.2020, Seite 177a bis 184a, heißt es in § 3(2):

Untersagt sind jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen.“

Für Rheinland-Pfalz gilt entsprechend das:

Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (3. CoBeVO) vom 23. März 2020, Teil 1, Schließung von Einrichtungen, Durchführung von Veranstaltungen, Ansammlung von Personen und Aufenthalt im öffentlichen Raum § 2, Nr. 2:

Untersagt sind:

2. Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen“

Das betrifft uns als VFDB e.V. z.B. bei regelmäßigen OV-Treffen, Fielddays, Lehrgängen oder gemeinsamen Bastelrunden und ähnlichen Zusammenkünften.

Vereinen werden aber zusätzliche Möglichkeiten zur Durchführung von Mitgliederversammlungen eingeräumt. Sie könnten während der Corona-Krise grundsätzlich auch online und mittels schriftlicher Stimmabgabe (Beschlussfassung) im Vorfeld abgehalten werden.
Ermöglicht wird dies durch die Bestimmungen (§ 5, Artikel 2) des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie.

Gottseidank haben wir durch unser Hobby vielfältige „kontaktlose“ Möglichkeiten des Austauschs, die es jetzt verstärkt zu nutzen gilt. Auf ein Wiedersehen/-hören auf unseren Amateurfunkbändern und hoffentlich gesund!

vy 73 DB6NX

Verschiebung der Hauptversammlung

Vom Vorstand des VFDB e.V. erhielten wir folgende Nachricht per E-Mail:

Werte YL und OM,

der Vorstand hat sich entschlossen, die für den 1.-3. Mai geplante Hauptversammlung aus bekannten Gründen zu verschieben.

Der neue geplante Termin ist der 18.-20. September 2020 wieder in Münster.

Alle gebuchten Zimmer wurden von uns storniert.
Über den Ablauf im September werden wir Euch rechtzeitig Bescheid geben.

Vy 73!

Danielo Naetebus, DL7TA
Vorstand

40 Jahre Mitgliedschaft

Ehrung im Verein ist eine Form „Danke“ zu sagen und das Engagement des Auszuzeichnenden anzuerkennen und zu würdigen.

OM Reiner, DL1EM, ist seit über 40 Jahren aktives Mitglied im VFDB e.V. und wurde für seine langjährige Mitgliedschaft im VFDB und seine Leidenschaft für den Amateurfunk geehrt. Uli, DL1ER, überreichte im am 07.03.2020 nach der BV-Versammlung die Ehrenurkunde und die Ehrennadel.

 

Jahreshauptversammlung des OV Koblenz (Z11)

Am 19.10.2019 wurde beim OV Koblenz (Z11) eine Jahreshauptversammlung mit Wahl des Vorstands durchgeführt. Wahlleiter war Johannes (DL7WJ).

Zum OVV wurde Jürgen (DF7WL), zu seinem Stellvertreter wurde Carsten (DO6SW) gewählt. Christian (DG5BKA) wurde zum QSL-Manager benannt.

Wir wünschen dem neu gewählten Vorstand viel Erfolg bei die Führung des Ortsverbands.

WRC-19 genehmigt in der Region 1 50 MHz-Zuteilung für den Amateurfunk

Kurznachricht

Die Weltfunkkonferenz WRC-19 hat die Zuteilung im 50-MHz-Band für Funkamateure in der Region 1 genehmigt. Der Beschluss wird nun noch in die Final Acts der Konferenz eingearbeitet. Das vorläufige Dokument finden Sie hier.

Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Final Acts, ein Datum wurde noch nicht festgelegt, werden 44 Länder in der Region 1 eine primäre Zuteilung von mindesten 500 kHz verfügen, darin eingeschlossen sind auch 26 Länder mit einer primären Zuteilung des ganzen Bandes 50-54 MHz. In der gesamten Region wird es eine Zulassung für den Amateurfunk von 50-52 MHz geben, mit Ausnahme der Russischen Föderation, deren Verwaltung sich aus nationalen Gründen entschieden hat, dem Amateurfunk nur 50,080-50,280 MHz auf Sekundärbasis zuzuteilen.

In den einzelnen Ländern der Region 1 entscheiden die jeweiligen Fernmeldeverwaltungen welche Zuteilungen implementiert werden können. Diese Zuteilungen können – in Abhängigkeit von den jeweiligen nationalen Bedingungen – mehr oder weniger großzügig sein.

Welche genauen Bedingungen in Deutschland gelten werden, ist der Redaktion noch nicht bekannt.

Bonner Funkamateure ehren Beethoven im Jubiläumsjahr

Vom 16. Dezember 2019 bis 17. Dezember 2020 findet das Beethoven-Jubiläumsjahr unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier statt. Ziele dieses Jubiläums sind die Vermittlung von Beethovens Werk, die Stärkung und Förderung innovativer Projekte und die Steigerung der Bekanntheit Bonns als Beethoven Stadt.

Ludwig van Beethoven wurde im Dezember 1770 in Bonn geboren und lebte hier die ersten 22 Jahre.

Die Bonner Funkamateure werden das Beethoven-Jubiläumsjahr mit einem Wettbewerb und Sonderrufzeichen (DL250BTHVN) begleiten.

Dabei werden Sie weltweite Funkverbindungen mit anderen Funkamateuren herstellen. Jede Funkverbindung wird mit einer Beethovenkarte belohnt.

Darüber hinaus wird es noch weitere Funkaktivitäten in Bonn und auf den Frequenzen geben.

Das Projektteam Dirk – DL7DSW, Holger – DL1COP, Volker – DJ9BM, Dietmar – DK5OPA und Helmut – DB6NX plant derzeit die Funkaktivitäten und wird in der nächsten Zeit weitere Details hierzu veröffentlichen.

Wer mehr erfahren will, findet auf der Webseite „DL250BTHVN.de“ mehr Informationen.