EMV-Leitfaden

Unter Bundesnetzagentur – Arbeits- und Projektgruppen – sind die Ergebnisse der Projektgruppe „EMV-Leitfaden“ nachzulesen.

Diese Projektgruppe der Bundesnetzagentur hat einen Leitfaden mit Empfehlungen zur Einhaltung der Vorgaben durch die bestehenden Gesetze und Verordnungen bezüglich der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) für öffentlich und privat betriebene leitergebundene Telekommunikationsnetze in Gebäuden erarbeitet.

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Weitsicht bewahren

Als Bübchen mit heißem Verlangen
Sah oft ich zum Nachbar hinein.
Dort sah einen Kirschbaum ich prangen
Der lud mich zum Naschen ein …

Als Bübchen sei einem das Wildern in fremden Revieren verziehen, wenn die Kirschen des Nachbarn so verlockend sind, aber … wenn ich als Funkamateur des Funknachbarn Frequenz unbedacht okkupiere und dadurch den Funkverkehr störe, dann ergeben sich schon Sachverhalte, die zu hinterfragen sind.

Jedenfalls hätte im gegebenen Fall ein Blick über den Tellerrand dazu beitragen können, dass diese Störungen unterblieben wären. Auch eine vorzeitige Information über die geplanten Aussendungen derer, die auf der gleichen Welle oder dem Nachbarkanal Relaisfunkstellen betreiben, wäre durchaus hilfreich und notwendig gewesen.

Worum es eigentlich geht, fragt der Leser sich zu Recht?

Es ging um die Inbetriebnahme einer neuen Relaisfunkstelle (DB0OHL) auf einem exponierten Standort und auf einer Frequenz, die bereits seit Jahren ebenfalls an einem exponierten Standort DB0DT 438,8625 MHz (auf der Fuchskaute)  in Betrieb und damit bekannt ist. Erschwerend kam hinzu, dass es sich bei dem neuen Relais um ein DMR-Relais handelte, dass über den Tellerrand hinaus kleckerte. Durch den nahen Abstand von nur 12,5 KHz zu zwei weiteren Relais (DB0WES und DB0DTM), kam es auch dort zu massiven Beeinträchtigungen durch den DMR-Mode.

Soweit zum Sachverhalt.

Zwischenzeitlich wurde der Störer allerdings abgeschaltet. Falls sich hieraus ein Lerneffekt ergibt, kann die Sache als erledigt angesehen werden. Dann klappt´s auch mit dem Nachbarn.

Mitteilungen der Bundesnetzagentur Nr. 414/218 und Nr. 415/2018

Kurz vor Jahresende sind unter dieser Seite der BNetzA zwei wichtige Mitteilungen für den Amateurfunkdienst nachzulesen.

Mitteilung Nr. 414/2018

Amateurfunkdienst; befristeter Zugang im Frequenzbereich 70,150-70,200 MHz

Im Amateurfunk wird die vorübergehende Nutzung des Frequenzbereichs 70,150 – 70,200 MHz ab sofort bis zum 31. Dezember 2019 unter den nachfolgenden Nutzungsbestimmungen geduldet.

Mitteilung Nr. 695/2017, geändert durch Mitteilung Nr. 415/2018

Amateurfunkdienst; Nutzung der Frequenzbereiche 2320 – 2450 MHz und 5650 – 5850 MHz durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E

Im Hinblick darauf, dass das HAMNET zunehmend ausgebaut wird und das Packet-Radio-Netz rückläufig und mittlerweile nicht mehr flächendeckend nutzbar ist, wird hiermit, um auch Funkamateuren mit einer Zulassung der Klasse E die Teilnahme an HAMNET und den Zugang zu zwei weiteren Frequenzbereichen zu ermöglichen, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) die Nutzung der Frequenzbereiche 2320 – 2450 MHz und 5650 – 5850 MHz durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E unter den folgenden Nutzungsbestimmungen ab sofort bis zum 31. Dezember 2019 geduldet.

World Radio Conference, in Sharm el-Sheikh, Ägypten, 2019 (WRC-19)

Das Jahr 2019 ist ein wichtiges Jahr für den Amateurfunkdienst in der Region 1. Die „World Radio Conference 2019“ (WRC-19) steht an.

Ein großes Anliegen für die IARU ist eine Frequenzzuteilung von 50 bis 54 MHz für den Amateurfunk in Region 1 zu erreichen, die der Zuteilung in den Regionen 2 und 3 verfügbaren entspricht. Die derzeitige, hauptsächlich sekundäre Zuweisung von 50 bis 52 MHz in den meisten europäischen Ländern ist eine regionale Vereinbarung.

Auf der „World Radio Conference, Genf 2015“ (WRC-15) wurde schon festgelegt die Zuteilung des Frequenzbands 50-54 MHz zum Amateurfunkdienst in der Region 1 auf der WRC-19 unter bestimmten Aspekten zu beschließen (RESOLUTION 658).

Unter anderen Gesichtspunkten wurde die Tatsache gewürdigt, dass in den Regionen 2 und 3 dem Amateurfunkdienst das Band auf Primärbasis zugewiesen wurde.

Die Internationale Fernmeldeunion – Funkkommunikation (ITU-R) Studiengruppen wurden beauftragt, in dem Zeitraum zwischen den Konferenzen das Spektrum und dabei die Verträglichkeit mit anderen Funkdiensten zu untersuchen.

Wie geht es weiter bis zur WRC-19?

Ende Februar 2019 gibt es ein zweites Vorbereitungstreffen (CPM 19-2).  Anschließend finden  Abschlusstreffen der regionalen Gruppen mit Vorbereitung der Beschlüsse der Mitgliedsstaaten statt, aus denen schließlich gemeinsame Beschlüsse zur WRC-19 hervorgehen.

Der WRC-19 (28.10. bis 22.11.19) in Sharm el-Sheikh, Ägypten, geht in der Zeit vom 21.-25. Oktober 2019 ein Treffen der Radiocommunication Assembly 2019 (RA-19) voraus. In diesem Treffen werden organisatorische und finanzielle Aspekte der WRC-19 definiert.

Auf der Tagesordnung der WRC-19 stehen neben der Zuweisung an den Amateurfunkdienst in 50-54 MHz in der Region 1, Themen für Feste und Mobile Funkdienste, Satelliten- und Flugfunkdienste, der Seefunkdienst, Funkanwendung für Transportwesen und Funkdienste für das Klimamonitoring und Wetterdienste u.a.  internationale Themen, wie z.B. die VO Funk (Radio Regulations, RR).

Das heißt, der Amateurfunkdienst ist im Vergleich zu den anderen großen Themen nur ein kleiner Teil dieser Konferenz. Wer sich für mehr interessiert, seien die Seiten des BMVI nahegelegt.

Es wird interessant sein, die Aktivitäten und Ergebnisse dieser Weltfunkkonferenz aus Sicht des Amateurfunks in 2019 genau zu beobachten.

Vernetzung analoger Amateurfunkrelais

Der Ortsverband Bonn (Z37) startete ein Projekt zur Steigerung der Attraktivität von analogen Amateurfunkrelais (FM-Relais) im Bezirksverband Nordrhein des VFDB durch Vernetzung. Möglichkeiten bieten hier moderne Software-Konzepte auf Linux-Basis, wie z.B. das System SvxLink.

Bei SvxLink handelt es sich um eine Open-Source-Entwicklung auf Linux-Basis von Tobias Blomberg, SMOSVX, welche die Verbindung von PC und Transceiver via Soundkarte und serieller Schnittstelle nutzt, um darüber verschiedenste Audio-Anwendungen zu realisieren.

Beim neuen Image wurde SvxLink auf die Version 1.5.99.10 aktualisiert. Diese hat sich bei unserem lokalen Relaisverbund absolut bewährt und läuft sehr stabil. Als Hardware wird an allen Standorten übrigens jeweils eine Radio- bzw. RepeaterBox eingesetzt.

Zur Vernetzung wird anstelle des alten „SvxServer“ der neue und sehr zuverlässige „SvxReflector“ verwendet.

Durch das HAMNET kann darüber hinaus flächendeckend eine ausreichend schnelle,  „amateurfunkinterne“  Vernetzung gewährleistet werden.

HW-mäßig kommt der Einplatinencomputer „raspberry pie 3“ zum Einsatz.

Aktuell ist DB0CA mit DB0DTM verbunden. Weitere HW ist bereits bei DB0KX in Viersen deponiert. Für Koblenz befindet sich die HW zur Zeit im Aufbau. Die Vernetzung des Relais Koblenz DB0ZK (70 cm analog), ist in der Planung für Ende September. Die Relais Fuchskaute DB0DT und DB0WES (Wesel9 sowie DB0MOE (Moers) sind in die Planung einbezogen. Für DB0ZH (Heidelberg) ist eine HW geplant, aber hier bedarf es noch weiterer Gespräche.

Zu gegebener Zeit werden wir Neues berichten.

Nutzung des 6-m-Bandes durch den Amateurfunk

Die Nutzung des Frequenzbereichs 50,030 – 51,000 MHz (6-m-Band) im Amateurfunk wird unter bestimmten Nutzungsbestimmungen weiterhin geduldet. [Quelle: Mitteilung Nr. 34 / 2016, zuletzt geändert durch Mitteilung Nr. 20 / 2018 der BNetzA]

Die Nutzung ist auf feste Amateurfunkstellen beschränkt und darf nur durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A sowie Inhaber einer  gültigen CEPT-Amateurfunkgenehmigung gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 erfolgen.

Diese Mitteilung ist hier nachzulesen.