Neues Amateurfunksystem auf der ISS

Das ARISS-Team freut sich bekannt zu geben, dass der Aufbau und die Installation des ersten Elements unserer nächsten Generation des Funksystems abgeschlossen wurde und der Amateurfunkbetrieb damit im Gange ist. Dieses erste Element, das als InterOperable Radio System (IORS) bezeichnet wird, wurde im Modul der Internationalen Raumstation Columbus installiert. Das IORS ersetzt das Ericsson-Funksystem und das Paketmodul, die ursprünglich am 26. Juli 2000 für die Raumfahrt zertifiziert wurden.
Es besteht aus einem speziellen, raummodifizierten JVC Kenwood D710GA Transceiver, einem von ARISS entwickelten Mehrspannungsnetzteil und Verbindungskabeln.

Zu den Funktionen gehören ein Funkanlage mit höherer Leistung, Voice Repeater, APRS-Funktionen (Digital Packet Radio) und ein Kenwood VC-H1 Slow Scan-TV(SSTV)-System.

Der Erstbetrieb des neuen Funksystems erfolgt im UKW-Kreuzband-Repeater-Modus mit einer Uplink-Frequenz von 145,990 MHz mit einem Zugriffston von 67 Hz und einer Downlink-Frequenz von 437,800 MHz. Die Systemaktivierung wurde erstmals am 2. September um 01:02 UTC beobachtet. Sonderoperationen werden weiterhin angekündigt.

Die Entwicklungsbemühungen der nächsten Generation werden fortgesetzt.
[Quelle: https://www.ariss.org/]. Den vollständigen Artikel finden Sie unter dem angegeben Link.

Ausnahmen vom sogenannten „Handyverbot“ am Steuer (2)

Seit dem 1. Juli ist für die Verwendung von Funkgeräten während der Fahrt die Benutzung einer Freisprecheinrichtung oder eines Headsets erforderlich.

Bereits vier Bundesländer setzen das sogenannte „Mikrofonverbot“ aus, zwei weitere verzichten auf Kontrollen (siehe Beitrag vom 24.07.2020). Nun hat auch Nordrhein-Westfalen einer Ausnahmeregelung zugestimmt. In der cq-DL 9/2020 ist vermerkt:

 … So teilte das Landesverkehrsministerium NRW mit, dass es „[…] eine generelle Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Absatz 2 StVO vom Verbot der Verwendung eines Funkgerätes ohne Freisprecheinrichtung gemäß § 23 Absatz 1 a StVO erteilt, soweit der Verwender das Funkgerät zur Verbesserung der Verkehrssicherheit nutzt und nicht auf andere im Sinne von § 23 StVO zulässige Kommunikationsmittel zurückgreifen kann.
Diese Ausnahmegenehmigung tritt ab sofort in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2021.“
Das bedeutet: Nur, wenn das Funkgerät zur Verbesserung der Verkehrssicherheit genutzt (aufgenommen) wird und darüber hinaus auf andere im Sinne von § 23 StVO zulässige Kommunikationsmittel nicht zurückgegriffen werden kann, ist allen Funkdiensten die Nutzung von Funkgeräten ohne Freisprechanlage gestattet.

Empfang verschieder Rundsprüche im Distrikt Nordrhein

Von Hans-Wilhelm Arenz (DG3EAJ), VFDB OV Z40, Duisburg, erhielten wir die nachstehende interessante Informationen. Aus seinem Beitrag ist zu entnehmen, wo der interessierte Funkamateur im Ruhrgebiet ein Konglomerat von verschiedenen Rundsprüchen empfangen kann. Vielen Dank lieber Hans-Wilhelm, für den bemerkenswerten Artikel.

Der Distrikt Ruhrgebiet (L) des DARC verbreitet den NRN-Rundspruch. In diesen Rundspruch ist auch der VFDB-Rundspruch vollends eingebettet.

Der NRN-Rundspruch mit eingebundenem VFDB-Rundspruch wird jeweils am 1. Sonntag des Monats ggf. mit nachfolgender Wiederholung am Abend -oder Folgetag ausgesendet. (aufgrund der VFDB-Rundspruchpause im Juli u. August nur mit den anderen Rundspruchteilen.) Die NRN-Rundspruchaussendung (mit VFDB-Rundspruch, falls vorhanden) über unser Z40 OV-Relais DB0MHS erfolgt jeweils sonntags um 11:00 Uhr Lokalzeit sowie eine Wiederholung montags um 20:00 Uhr Lokalzeit. Bei DB0CA erfolgt dies sonntags um 11:00 Uhr -sowie 20:00 Uhr Lokalzeit. Wo der im NRN-Rundspruch eingebundene VFDB-Rundspruch sonst noch empfangen werden kann, zeigt die nachfolgende Tabelle.

Uhrzeit ME(S)Z Frequenz Betriebsart Rufzeichen Standort
So.: 11:00 145.625 MHz FM DBØWW Duisburg
So.: 11:00 438.6125 MHz FM DBØWAT Bochum
So.: 11:00 438.850 MHz FM DBØWES Wesel
So.: 11:00 438.875 MHz FM DBØQH Meschede – Stimmstamm
So.: 11:00 438.975 MHz FM DBØCA Wuppertal
So.: 11:00 439.075 MHz FM DBØNA Essen
So.: 11:00 439.262.5 MHz FM DBØMHS Mülheim an der Ruhr
So.: 11:00 439.425 MHz FM DBØKB Köterberg
So.: 19:00 439.075 MHz FM DBØNA Essen
So.: 20:00 438.975 MHz FM DBØCA Wuppertal
Mo.: 20:00 439.262.5 MHz FM DBØMHS Mülheim an der Ruhr

Das NRN-Rundspruchteam ist über den folgenden Link erreichbar: https://www.darc.de/der-club/distrikte/l/rundspruch/

Ausnahmen vom sogenannten „Handyverbot“ am Steuer

In 2017 berichteten wir über die 53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Oktober 2017. Diese beinhaltet ein erweitertes Handyverbot, welches uns Funkamateure betraf. Das Funken ohne Freisprecheinrichtung beim Führen eines Fahrzeugs wurde durch diese Verordnung untersagt.

Nunmehr bestehen aber Ausnahmeregelungen einzelner Bundesländer gemäß
§ 46 (Abs. 2) StVO.

  • Hessen: Aussetzung der Kontrollen
  • Bayern: Aussetzung der Kontrollen (bis 31.01.2021)
  • Mecklenburg-Vorpommern: Aussetzung des „Mikrofonverbots“ (bis 30.06.2021)
  • Baden-Württemberg: Aussetzung des „Mikrofonverbots“ (bis 30.06.2021)
  • Schleswig-Holstein: Aussetzung des „Mikrofonverbots“ (bis 30.06.2021)
  • Niedersachsen: Aussetzung des „Mikrofonverbots“ (bis 31.01.2021) bei gewerblicher Nutzung, keine Ausnahme für den Amateurfunk

Aus anderen Bundesländern sind keine Entscheidungen über entsprechende Ausnahmen bekannt. Hier gilt das sog. Handyverbot weiter!

Eine bundeseinheitliche Regelung ist dringend, zur Wahrung der Rechtsicherheit aber auch im Hinblick auf die Transparenz der StVO, geboten!

[Quellen der Info: DARC, dejure.org]

Amateurfunk: Etwas Nostalgie gefällig?

In der WDR-Mediathek ist ein Beitrag der „Lokalzeit aus Duisburg“ vom 28.05.2020 anzuschauen, der u.a. einen Rückblick auf das Jahr 1960 ermöglicht. Die Reise geht nach Schaephuysen, einem Ortsteil der Gemeinde Rheurdt, im Kreis Kleve. Zu sehen sind u.a. die Funkmessstelle zu Zeiten der Deutschen Bundespost sowie die Durchführung einer Amateurfunkprüfung durch die Post.

Der ein oder andere mag sich dabei an seine eigene Amateurfunkprüfung noch erinnern. Viel Spaß beim Anschauen.

Der Beitrag ist bis zum 04.06.2020 verfügbar!

P.S. Die Funkmessstelle ist auch Ort der vorgesehenen BV-Versammlungen.

HAM-Radio 2020 soll in einer Online-Version durchgeführt werden

Auf der DARC-Seite gefunden unter HAM RADIOnline:

„Die Messegesellschaft Friedrichshafen und der ideelle Träger der HAM RADIO, der DARC e.V., arbeiten derzeit intensiv an einer HAM RADIO online, die vom 26. bis 28. Juni im Internet stattfinden soll. Die Aussteller wurden bereits dazu aufgerufen, ihre Neuheiten und Produkte vorzustellen. Und auch das Bodenseetreffen sowie Teile des Rahmenprogramms sollen den virtuellen Besuchern auf unseren Seiten des DARC ein Stück HAM-Atmosphäre vermitteln.“ Weiterlesen

Nutzung des Frequenzbereichs 50–52 MHz

Die Bundesnetzagentur veröffentlichte die Mitteilung Nr. 111/2020 mit aktuellen Bestimmungen zur Nutzung des Frequenzbereichs 50–52 MHz. 

Mit Hinweis auf die Ergebnisse der WRC 19 wird die vorläufige Nutzung des Frequenzbereichs 50–52 MHz im Amateurfunk ab sofort bis zum 31. Dezember 2020 im Rahmen dieser Nutzungsbestimmungen  geduldet.  Lesen Sie diese Bestimmungen unter dem Link nach.