Corona verändert unser Vereinsleben

Liebe Funkfreunde!

Die Medien sind voll von vielfältigen Informationen über das sogenannte Corona Virus.

Die von der Exekutive getroffenen Vorschriften betreffen das ganze Land mit ihren Menschen und führen zu drastischen Einschränkungen für das tägliche Leben.

Wir verweisen für den Bezirk Nordrhein auf die entsprechenden Regelungen in
Nordrhein-Westfalen.

In der „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona Virus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) vom 22. März 2020“, bekanntgegeben im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.), Ausgabe 2020 Nr. 6a vom 22.3.2020, Seite 177a bis 184a, heißt es in § 3(2):

Untersagt sind jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen.“

Für Rheinland-Pfalz gilt entsprechend das:

Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (3. CoBeVO) vom 23. März 2020, Teil 1, Schließung von Einrichtungen, Durchführung von Veranstaltungen, Ansammlung von Personen und Aufenthalt im öffentlichen Raum § 2, Nr. 2:

Untersagt sind:

2. Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen“

Das betrifft uns als VFDB e.V. z.B. bei regelmäßigen OV-Treffen, Fielddays, Lehrgängen oder gemeinsamen Bastelrunden und ähnlichen Zusammenkünften.

Vereinen werden aber zusätzliche Möglichkeiten zur Durchführung von Mitgliederversammlungen eingeräumt. Sie könnten während der Corona-Krise grundsätzlich auch online und mittels schriftlicher Stimmabgabe (Beschlussfassung) im Vorfeld abgehalten werden.
Ermöglicht wird dies durch die Bestimmungen (§ 5, Artikel 2) des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie.

Gottseidank haben wir durch unser Hobby vielfältige „kontaktlose“ Möglichkeiten des Austauschs, die es jetzt verstärkt zu nutzen gilt. Auf ein Wiedersehen/-hören auf unseren Amateurfunkbändern und hoffentlich gesund!

vy 73 DB6NX

Aussetzung der regelmäßigen OV-Treffen

Hallo liebe Funkfreunde, liebe YL´s , XYL´s und OM´s!

Der OV Bonn (Z37) hat sich aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus entschlossen, regelmäßige persönliche Treffen zu unterlassen. OV-Abende finden bis auf Weiteres nicht mehr statt!

Stattdessen werden die Möglichkeiten unseres Hobby stärker genutzt. So können die Mitglieder auch weiterhin in Kontakt bleiben und zwar via Relaisverbund DBODOS Osnabrück (438,850 MHz), DBOCA Wuppertal (438,975 MHz), DBODT Fuchskaute (438,8625 MHz).

[Quelle: OV Bonn (Z37), Karsten, DG7KAD]

Verschiebung der Hauptversammlung

Vom Vorstand des VFDB e.V. erhielten wir folgende Nachricht per E-Mail:

Werte YL und OM,

der Vorstand hat sich entschlossen, die für den 1.-3. Mai geplante Hauptversammlung aus bekannten Gründen zu verschieben.

Der neue geplante Termin ist der 18.-20. September 2020 wieder in Münster.

Alle gebuchten Zimmer wurden von uns storniert.
Über den Ablauf im September werden wir Euch rechtzeitig Bescheid geben.

Vy 73!

Danielo Naetebus, DL7TA
Vorstand

40 Jahre Mitgliedschaft

Ehrung im Verein ist eine Form „Danke“ zu sagen und das Engagement des Auszuzeichnenden anzuerkennen und zu würdigen.

OM Reiner, DL1EM, ist seit über 40 Jahren aktives Mitglied im VFDB e.V. und wurde für seine langjährige Mitgliedschaft im VFDB und seine Leidenschaft für den Amateurfunk geehrt. Uli, DL1ER, überreichte im am 07.03.2020 nach der BV-Versammlung die Ehrenurkunde und die Ehrennadel.

 

Nutzungsbestimmungen für den Frequenzbereich 50,08-51,00 MHz

In Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV) sowie der Verfügung Nr. 64/2019 sind die aktuellen Nutzungsbestimmungen für den Frequenzbereich 50,08-51,00 MHz durch den Amateurfunkdienst nachzulesen.
Es ist nicht mehr von der Bandgrenze 50,03 MHz die Rede, wie in älteren Bestimmungen!

Auszüge aus diesen Nutzungsbestimmungen:

  • Der betreffende Frequenzbereich kann ab sofort von Inhabern einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A an gemeldeten festen Standorten genutzt werden.
  • Die Nutzung des betreffenden Frequenzbereichs bedarf keiner Sonderzuteilung mehr.
  • Voraussetzung für die Nutzung ist die vorherige Betriebsmeldung.

Jahreshauptversammlung des OV Koblenz (Z11)

Am 19.10.2019 wurde beim OV Koblenz (Z11) eine Jahreshauptversammlung mit Wahl des Vorstands durchgeführt. Wahlleiter war Johannes (DL7WJ).

Zum OVV wurde Jürgen (DF7WL), zu seinem Stellvertreter wurde Carsten (DO6SW) gewählt. Christian (DG5BKA) wurde zum QSL-Manager benannt.

Wir wünschen dem neu gewählten Vorstand viel Erfolg bei die Führung des Ortsverbands.