Weltamateurfunktag

Einladung zum OV-Abend OV Düsseldorf (Z04)

OM Heinz, DK6JM, teilte mit:

An alle Mitglieder des OV Düsseldorf (Z04):

Da es mir nun gesundheitlich wieder besser geht, möchte ich Euch wieder zum Clubabend von Z04 bei mir einladen.

Der nächste Clubabend von Z04 findet am Dienstag den 08.05.2018 statt. Über zahlreiches Kommen würde ich mich freuen. Beginn ist ab 17°°Uhr.

Euer OVV DK6JM Heinz Brause

Heinz Brause
Meisenweg 28
40468 Düsseldorf

dk6jm(at)vfdb.org

Nachtrag: Alle weiteren Clubabende finden an jedem ersten Dienstag im Monat statt!

Funk- und Messtechnik auf dem Fahrrad/Pedelec

Wir freuen uns immer über Beiträge, die die Kreativität der Mitglieder unter Beweis stellen, wenn es um die Themen Funk und Technik geht. Und OM, die uns an ihren Erfolgen teilhaben lassen. Vielleicht findet der eine oder andere OM auch Interesse an dieser Kombination Fahrrad und Funk und strampelt demnächst mit.

Der nachstehende Beitrag stammt von Uli, DL1ER.

Das man mit dem Fahrrad nicht nur durch die Gegend radeln, sondern diesen Ertüchtigung auch mit dem Amateurfunk verbinden und dabei interessante Erkenntnisse gewinnen kann, zeigen nachstehende Fotos und Hinweise von Uli.

Zunächst aber noch folgender Hinweis: Der in Deutschland am weitesten verbreitete Typ von Elektrofahrrädern ist das „Pedelec“. Der Begriff steht für „Pedal Electric Cycle“ und erklärt auch das Antriebskonzept: Nur wenn der Fahrer in die Pedale tritt, wird er von einem Elektromotor bis maximal 250 Watt unterstützt. Sensoren messen den Krafteinsatz und passen die Beschleunigung an. Ein Turbo-Start aus dem Stand ist somit nicht möglich. Ab einer Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometer pro Stunde schaltet sich der Motor ab. Wer schneller fahren will, muss fester strampeln 🙂

 

Es muss sicher nicht ganz so extrem sein, wie in diesem Bild rechts, meint Uli.

 

 

 

 

Mein Lenker ist dagegen noch relativ bescheiden ausgestattet. Das Yeasu FT1D links sendet mit max. 5 Watt auf 2m und 70cm.

FM, C4FM und APRS können in diesen Frequenzbereichen aktiviert werden.
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Neue Duldungsregelungen im Amateurfunkdienst

Es bestehen neue Duldungsregelungen im Amateurfunkdienst. Dies sind folgende:

► Nutzung des Frequenzbereichs 50,03 – 51 MHz (pdf / 121 KB (Mitt. 34/2016 geändert durch Mitt. 693/2017
► Nutzung der Frequenzbereiche 1850 – 1890 kHz und 1890 – 2000 kHz (pdf / 16 KB) (Mitt. 694/2017)
► Nutzung der Frequenzbereiche 2320 – 2450 MHz und 5650 – 5850 MHz durch Inhaber der Klasse E (pdf / 19 KB) (Mitt. 695/2017)

Quelle: BNetzA-Mitteilungen.

Nutzung des 60m- sowie des 6m-Bandes durch den Amateurfunkdienst

Das Bundesverkehrsministerium hat die Frequenzverordnung geändert, mit Auswirkungen für den Amateurfunkdienst im 60 m- und im 6 m-Band.

Im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 72. ausgegeben zu Bonn am 10. November 2017, ist nachzulesen, dass mit Wirkung vom 11. November 2017 folgende Änderungen in Kraft getreten sind.

Dem Amateurfunk wird der Frequenzbereich 5351,50 – 5366,50  kHz mit einer maximal zulässigen Strahlungsleistung von 15 Watt EIRP auf sekundärer Basis zugewiesen.

Außerdem wird der bislang dem Amateurfunkdienst auf sekundärer Basis zugewiesene Frequenzbereich 50,08–51,00 MHz dauerhaft auf 50,03–51,00 MHz erweitert.

TKG- und EMVG-Beiträge für die Jahre 2015 und 2016

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Zahlen für die TKG- und EMVG-Beiträge für die Jahre 2015 und 2016 festgelegt.

TKG EMV Summen
2015 6,87 € 24.59 € 31,46 €
2016 7,97 € 18,92 € 26,89 €

Wichtig! Die Beiträge sind erst nach Zustellung der Bescheide der BNetzA fällig.

Nachzulesen ist das im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 70. ausgegeben zu Bonn am 27. Oktober 2017, Seite 3604: Neunte Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung vom 20.10.2017.