Duldungsregelung verlängert

Die bisherigen Duldungsregelungen (befristete Erlaubnisse) für

  • 160 m (Bereiche 1850 – 1890 kHz und 1890 – 2000 kHz),
  • 6 m 50,4 MHz bis 52,0 MHz,
  • 4 m (70,150 MHz bis 70,210 MHz),
  • 13 cm (2320 – 2450 MHz) und
  • 6 cm (5650 – 5850 MHz)

wurden mit der Verfügung Nr. 137/2022 der BNetzA, veröffentlicht am 21.12.2022 im Amtsblatt Nr. 24/2022 ( https://www.bnetza-amtsblatt.de/download/99), bis zum 31.12.2023 verlängert.

VAE sind Gastgeber der Weltfunkkonferenz im nächsten Jahr

Die Internationale Fernmeldeunion (ITU) hat angekündigt, dass die nächste Weltfunkkonferenz (WRC-23) vom 20. November bis 15. Dezember 2023 im Dubai World Trade Centre stattfinden wird.

Die alle vier Jahre stattfindende vierwöchige Konferenz hat den Auftrag, die Vollzugsordnung für den Funkdienst zu aktualisieren, den einzigen internationalen Vertrag, der die Nutzung des Funkfrequenzspektrums und der geostationären und nicht geostationären Satellitenumlaufbahnen regelt.

Auf der WRC-23 werden die nationalen Regierungsbehörden und die Regulierungsbehörden für Telekommunikation mit Vertretern der wichtigsten Funkkommunikationsnutzer und -anbieter zusammenkommen, um wichtige politische und technische Regulierungsfragen auf globaler Ebene zu erörtern.

Die WRC-23 wird eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung des künftigen technischen und rechtlichen Rahmens für die Bereitstellung von Funkdiensten in allen Ländern spielen„, sagte Mario Maniewicz, Direktor des ITU-Funkbüros.

Der Flaggschiff-Konferenz geht die Funkversammlung (RA-23) voraus, die vom 13. bis 17. November 2023 am selben Ort stattfindet.

Zu WRC-23 und RA-23 werden über 4.000 Delegierte aus den 193 ITU-Mitgliedstaaten erwartet. Darüber hinaus werden als Beobachter Vertreter der 278 Mitglieder des ITU-Funksektors anwesend sein, die verschiedene Interessengruppen vertreten, darunter Gerätehersteller, Telekommunikationsunternehmen, Netzbetreiber, internationale Organisationen und Industrieforen sowie Vertreter der Schwesterorganisationen der ITU bei den Vereinten Nationen, regionale Telekommunikationsorganisationen und zwischenstaatliche Organisationen, die Satellitensysteme betreiben, und Wissenschaftler.

[Auszüge aus Emirates News Agency vom 21-07-2022]

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Wird es ab dem Jahr 2030 noch einen Fernsehempfang über Haus- oder Zimmerantenne geben? Oder sollen die dafür erforderlichen Rundfunkfrequenzen für den Mobilfunk umgewidmet werden?

Die Entscheidung betrifft den Frequenzbereich von 470 bis 694 MHz, dem letzten verbliebenen Spektrum für die Terrestrik, also die Ausstrahlung von Fernsehprogrammen über Antennen für Antennen.

[RTR Medien, KommAustria vom 19.09.2022]

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Natürlich ist auch der Amateurfunk von den Ergebnissen der WRC-23 betroffen. Hier geht es u.a. um den Frequenzbereich 1240 bis 1300 MHz. Der „Radio Navigation Satellite Service, RNSS“, ist durch technische und operative Maßnahmen als Primärnutzer gegenüber Aussendungen des sekundären Amateurfunkdienstes zu schützen.

[DARC 30.11.2022]

Die VFDB-Umfrage 2022 steht in den Startlöchern

 

UPDATE vom 10 März 2023

Ergebnisse der VFDB Umfrage in Kurzform

https://bv-nordrhein.vfdb.org/blog/ergebnisse-der-vfdb-umfrage-in-kurzform/

Neue Techniken und Betätigungsfelder, neue Arten der Zusammenarbeit, die Fluktuation der letzten Jahre im Verein selbst – auf all das und noch mehr muss der VFDB e.V. Antworten finden.

Das Projekt “VFDB-Zukunft” hat sich in den letzten Wochen intensiv mit diesen Themen auseinandergesetzt und Fragen formuliert, die helfen werden, ein klares Bild zu entwickeln. So wurde eine Webseite geschaffen, auf der wir eine Mitgliederbefragung durchführen werden. Jedes VFDB-Mitglied wird ab dem 15. November ein E-Mail von umfrage@vfdb.org erhalten mit der Bitte, sich an der Online-Umfrage zu beteiligen. Bitte folgt dem Link, der in dem E-Mail enthalten ist!

Mit der Beantwortung der Fragen helft ihr dem VFDB e.V., sich fit für die Zukunft zu machen.

[Quelle: VFDB-Rundspruch November 2022]

 

UPDATE vom 10 März 2023

Ergebnisse der VFDB Umfrage in Kurzform
Umfrage Ergebnisse

Jahreshauptversammlung des OV Koblenz (Z11)

Der Ortsverband Koblenz (Z11) lädt seine Mitglieder und Freunde am 29.10.2022,
Beginn 14.00 Uhr, im Waldhotel Forsthaus Remstecken zur Jahreshauptversammlung ein.

Im Rahmen dieser Jahreshauptversammlung soll der Vorstand des Ortsverbandes neu gewählt werden.

Anfahrtsbeschreibung zum Waldhotel Forsthaus Remstecken: Von Koblenz aus auf der B327 in Richtung Waldesch fahren, an der Fußgängerbrücke rechts abbiegen, bis an das Hotel fahren, wo sich auch die Parkplätze befinden.

[Quelle: DF7WL Jürgen]

RTA-Stellungnahme zur Novellierung der Amateurfunkverordnung

Der „Runde Tisch Amateurfunk“ RTA hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf einer „Verordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, Zweite Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung (AFuV)“ abgegeben. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hatte zuvor am 7. September in einer Pressemitteilung über die Novellierung der Amateurfunkverordnung informiert.

Diese Stellungnahme des RTA ist über den Link einsehbar.

Dieser Beitrag dient zur Information der Ortverbände.

Mitgliederversammlung des OV Duisburg (Z40)

Der OVV von Duisburg (Z40) informiert über die jährliche Mitgliederversammlung des OV Duisburg (Termin: Mittwoch, den 02.11.2022 um 19:00 Uhr) und schrieb folgendes:

Hallo liebe Mitglieder des OV Duisburg,

anliegend erhaltet ihr die Einladung zur jährlichen Mitgliederversammlung unseres Ortsverbandes. Ich bitte ich zahlreiche Teilnahme.

Zur besseren Planung der Tischreservierung in der Gaststätte („Haus Michels“ in 47249 Duisburg, Bregenzer Str. 2), bitte ich um Rückmeldung bis spätestens 24.10.2022, ob eine Teilnahme an der Mitgliederversammlung von Euch geplant ist.


VY 73 Hans-Wilhelm Arenz  //  DG 3 EAJ

OVV Z40, Duisburg

p.s. Die Einladung selbst ist diesem Beitrag nicht beigefügt.

Funkbrücke: Städtepartnerschaft Münster-Mühlhausen am 03.10.2022

Einladung Funkbrücke der Münsteraner Städtepartnerschaft Münster Mühlhausen / Thüringen am 03.10.22 (Feiertag)

Thomas (db6qn) schrieb:

Hallo, im Anhang „unsere“ Einladung zur Funkbrücke am 03.10.22 zur Münsteraner Städtepartnerschaft Münster – Mühlhausen.

Unser „Münsteraner“ Standort ist direkt am Pohlbürgerhof in Münster-Osten. Über Besuch freuen wir uns. Um Beachtung der Straßensperrung zur „Giro“ (Fahrradrennen) wird gebeten (siehe auch: www.münsterland-giro.de, oder alternativ „radio antenne-münster“.

Auch über nur Funkkontakte freuen wir uns auch.

Funkbrücke MS-MHL am 03.10.22, QRV von 1000 (LT) bis 1600 (LT),
am Pohlbürgerhaus Münster.

DKOZ + DL0WCA
QRG–40mtr. 7.136+-kHz
– 2 mtr. 144.300 SSB
– 70 cm 438.600 Echolink
Einweisungsfrequenz QRG
438.600 MHz (DBQOVM)

 

TKG-und EMVG-Beiträge

Der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) informierte in der Mitteilung 2022_04 über die ´Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitrags Verordnung vom 31. August 2022, erschienen im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 32, ausgegeben zu Bonn am 16. September 2022´:

„TKG-und EMVG-Beiträge

Am 16.09.2022 ist im Bundesgesetzblatt die Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung erschienen. Darin wurden die TKG- und EMVG-Beiträge für die Jahre 2019, 2020 und 2021 wie folgt festgelegt:

Jahr TKG EMVG  Summe
2019 2,28 Euro 11,59 Euro 13,87 Euro
2020 0,00 Euro 6,13 Euro 6,13 Euro
2021 3,28 Euro 11,24 Euro 11,24 Euro
Gesamtsumme 31,24 Euro

Beitragspflichtig sind jeweils Funkamateure, die in dem jeweiligen Zeitraum eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst besaßen. Funkamateure, die in den Jahren über eine Rufzeichenzuteilung verfügten, werden folglich eine Rechnung über 31,24 Euro erhalten. Die Funkamateure müssen entsprechende Beitragsforderungen erst bezahlen, nachdem die Beitragsbescheide von der Bundesnetzagentur zugestellt worden sind. Für jedes Jahr führt die BNetzA rückwirkend eine Neuberechnung der Einzelbeiträge durch, in der sich der Aufwand für die einzelnen Funknutzer widerspiegelt.

Zu Ihren Informationen fügen wir in der Anlage eine Tabelle über die Entwicklung der Beiträge der letzten Jahre bei.

Jahr TKG-Beitrag EMV-Beitrag Gesamtbeitrag
2015 6,87 EUR 16,87 EUR 23,74 EUR
2016 7,97 EUR 13,20 EUR 21,17 EUR
2017 5,75 EUR 12,98 EUR 18,73 EUR
2018 2,20 EUR 13,59 EUR 15,79 EUR
2019 2,28 EUR 11,59 EUR 13,87 EUR
2020 0,00 EUR 6,13 EUR 6,13 EUR
2021 3,28 EUR 7,96 EUR 11,24 EUR“
[Quelle: RTA-Info Nr. 04 vom: 20.09.2022]

 

Ausbildungskurs zum Wechsel von Klasse E nach A

Wir haben folgende Nachricht als E-Mail zur Bekanntgabe erhalten:

Hallo zusammen,

die Ausbildungskooperation Ruhrgebiet West startet am 29.10.2022 einen Klasse E zu A Kurs.

Zielgruppe sind Mitglieder des DARC Distriktes L und VFDB BV Nordrhein, die eine Amateurfunkgenehmigung der Klasse E haben.

Der Kurs wird samstags von 15:00 bis 17:00 Uhr online im treff.darc.de stattfinden. Die einzelnen Einheiten werden aufgezeichnet, damit eventuell verpasste Veranstaltungen nachgeholt werden können.

Ergänzt wird der Online-Kurs durch optionale Präsenzveranstaltungen in den Clubräumen von L20 (Rheinhausen), an denen Fragen gestellt werden können oder man z.B. den Umgang mit dem Taschenrechner üben kann. Die Termine für diese optionale Komponente werden nicht im Vorhinein festgelegt und können zwischen Teilnehmern und Ausbildern individuell abgestimmt werden.

Anmeldung bei Michael Funke (dl4eax@darc.de)

Ich bitte darum diese E-Mail in euren Ortsverbänden zu verteilen.
@DG3EAJ: Bitte im VFDB BV Nordrhein verteilen.

Angehängter Flyer darf gerne ausgedruckt und im OV-Heim aufgehängt werden.

73,
Michael Funke – DL4EAX – N4EAX
Referent für Aus- und Weiterbildung im DARC Distrikt Ruhrgebiet
Markusstr. 22
47551 Bedburg-Hau
Festnetz: 02821-5903441
Mobil: 0151-23357231