Befristete Erlaubnisse für den Amateurfunkdienst, Verlängerungen

Im BNetzA-Amtsblatt 24/2020, vom 23.12.2020, Vfg Nr. 127/2020, werden für den Amateurfunk in Deutschland die bereits bestehenden Sonderregelungen bzw. Erlaubnisse, unter Widerruf, bis zum 31.12.2021 verlängert. Deshalb wird an dieser Stelle auf die Wiederholung der Detaillierung verzichtet. Diese Befristungen betreffen:

  • die Frequenzbereiche 1850 – 1890 kHz und 1890 – 2000 kHz (160m-Band)
    • Diese Regelungen zielen auf die Sendeleistung und den Contest-Betrieb an Wochenenden für die Klassen A und E
  • den Frequenzbereich 50 – 52 MHz (6 m-Band) und hier,
    • die maximal zulässige Sendeleistung im Frequenzteilbereich 50,000 – 50,400 MHz, Bandbreite und Sendearten
    • die maximal zulässige Sendeleistung im Frequenzteilbereich 50,400 – 52,000 MHz, Bandbreite und Sendearten
  • den Frequenzbereich 70,150 – 70,200 MHz (4 m-Band) und hier,
    • die Bandbreite und Strahlungsleistung
  • die Nutzung der Frequenzbereiche 2320 – 2450 MHz (13cm-Band) und 5650 – 5850 MHz (6cm-Band) durch Inhaber  der Klasse E, zur Teilnahme am HAMNET und den Zugang zu zwei weiteren Frequenzbereichen

Einzelheiten der Sonderregelungen bzw. Erlaubnisse sind dem o. a. Amtsblatt zu entnehmen.

Informationen über Aktivitäten im VFDB e.V. 

Neuigkeiten

  • Rahmenvertrag mit der DFMG
    • Der ausgelaufene Rahmen-Vertrag des VFDB e.V. mit der DFMG wurde für weitere fünf Jahre verlängert.
    • Vier Bestandsstandorte wurden gekündigt, davon drei in Schleswig Holstein, einer  in Niedersachsen aber drei neue Standorte kamen hinzu.
    • Interessenten am Aufbau und Betrieb eines überregionalen Relais auf ca. 750m N.N mögen sich an den BV-Vorstand wenden.
    • Die jährlichen Kosten bleiben fix (Pauschale Betriebskosten, inkl. 0,1 KW Strom),
      -100€ sind vom Betreiber/Ortsverband zu tragen.
      – Die Restsumme werden von der Hauptkasse getragen.
    • Der Bezirksvorstand hat, solange es die gute Kassenlage des BV-Nordrhein zulässt, beschlossen, die 100 € Eigenanteil zu übernehmen, so dass unsere Relais-Betreiber nichts zahlen müssen.
    • Der verlängerte Vertrag läuft bis zum 31.12.2025 und verlängert sich um weitere 12 Monate, solange keine Seite den Vertrag kündigt, somit haben die Relais-Betreiber wieder genug Planungssicherheit für Ihre Standorte.
    • Neu hinzugekommen ist, dass die maximale Antennenfläche von 0,5m2 auf 0,8m2 erhöht wurde.
    • Der VFDB ist berechtigt während der Laufzeit bis zu 10 Standorte aufzukündigen, falls diese nicht mehr benötigt werden.
  • Der VFDB e.V. unterstützt die deutsch-niederländischen Amateurfunktage (DNAT) in derselben Höhe wie die „großen“ niederländischen Verbände.
  • OV-Jahreshauptversammlungen brauchen während der Pandemie nicht durchgeführt werden, die OV ´e können diese Versammlungen aber per Video-Konferenz oder Telefonkonferenz durchführen.
    Scheidet ein Amtsträger durch Tot oder Rücktritt aus, ist vom OV der HV zu kontaktieren. Der HV wird eine Lösung herbei führen.
  • Am Mittwoch den 30.12.2020, um 19:00 Uhr, wird die BV-UKW-Funkrunde durchgeführt, dazu werden folgende Relais per Echolink miteinander gekoppelt:

Osnabrück, DB0DOS, 2m/70cm,
Duisburg, DB0MHS, 439,2625 MHz,
Viersen, DB0KX, 438,925 MHz (Audio Beeinträchtigung möglich),
Aachen, DB0WA, 145,7875 MHz,
Wuppertal, DB0CA, 439,975 MHz,
Fuchskaute Westerwald, DB0DT, 438,8625 MHz,
Bonn DB0SG, 439,050 MHz (TBC).

Termine

  • 17.12.2020, 19:00 –20:00 Uhr, Telefonkonferenz der Bezirksvorsitzenden und dem Hauptvorstand des VFDB, Thema Details zum neuem DFMG-Laufzeit-Vertrag
  • 17.12.2020, 20:00- 21:00 Uhr, Telefonkonferenz der Relaisbetreiber für Relais auf DFMG-Standorten, Thema  Details zum neuen DFMG Laufzeit-Vertrag

Wer in beiden oder einer der Telefonkonferenzen einmal reinhören möchte, kann dies als Mitglied des Bezirks Nordrhein tun. Einwahldaten bekommt Ihr auf Anfrage per Email.

  • 30.12.2020, 19:00 Uhr, BV-Nordrhein UKW-Funkrunde

 

 

Gefälschte E-Mails im Umlauf, Rufzeichenmissbrauch

Die DARC-Geschäftsstelle warnt!
Aktuell kursieren E-Mails, in denen Kriminelle eine andere Identität vortäuschen, um beispielsweise Kontostände abzufragen und zu Überweisungen aufzufordern. Da der Absender ein bekanntes Rufzeichen in der Adresse verwendet, entsteht beim Empfänger der Eindruck, die E-Mail stamme tatsächlich von einem anderen Mitglied aus dem Ortsverband oder Distrikt. Weitere Informationen finden Sie auf der Home-Page des DARC e.V.

[Quelle DARC]

DB0CA FM-Relais Wuppertal

Das FM-Relais Wuppertal,  DB0CA,  auf dem Küllenberg  (Frequenz: 438,975 MHz, Ablage -7,6 MHz) erhielt am Samstag, den 05.09.2020, eine neue Antenne. Diese wurde zwei Meter höher als die alte Antenne gesetzt. Zum Einsatz kam eine 70cm-Selbstbau-Antenne. Nun ist das Relais im Radius von 120 km zu hören. Erste Tests ergaben, dass es bis Bielefeld ´ufb´ ging. Und selbst nach Remagen geht es jetzt.

Wir gratulieren zum erfolgreichen Umbau!

Neues Amateurfunksystem auf der ISS

Das ARISS-Team freut sich bekannt zu geben, dass der Aufbau und die Installation des ersten Elements unserer nächsten Generation des Funksystems abgeschlossen wurde und der Amateurfunkbetrieb damit im Gange ist. Dieses erste Element, das als InterOperable Radio System (IORS) bezeichnet wird, wurde im Modul der Internationalen Raumstation Columbus installiert. Das IORS ersetzt das Ericsson-Funksystem und das Paketmodul, die ursprünglich am 26. Juli 2000 für die Raumfahrt zertifiziert wurden.
Es besteht aus einem speziellen, raummodifizierten JVC Kenwood D710GA Transceiver, einem von ARISS entwickelten Mehrspannungsnetzteil und Verbindungskabeln.

Zu den Funktionen gehören ein Funkanlage mit höherer Leistung, Voice Repeater, APRS-Funktionen (Digital Packet Radio) und ein Kenwood VC-H1 Slow Scan-TV(SSTV)-System.

Der Erstbetrieb des neuen Funksystems erfolgt im UKW-Kreuzband-Repeater-Modus mit einer Uplink-Frequenz von 145,990 MHz mit einem Zugriffston von 67 Hz und einer Downlink-Frequenz von 437,800 MHz. Die Systemaktivierung wurde erstmals am 2. September um 01:02 UTC beobachtet. Sonderoperationen werden weiterhin angekündigt.

Die Entwicklungsbemühungen der nächsten Generation werden fortgesetzt.
[Quelle: https://www.ariss.org/]. Den vollständigen Artikel finden Sie unter dem angegeben Link.

Ausnahmen vom sogenannten „Handyverbot“ am Steuer (2)

Seit dem 1. Juli ist für die Verwendung von Funkgeräten während der Fahrt die Benutzung einer Freisprecheinrichtung oder eines Headsets erforderlich.

Bereits vier Bundesländer setzen das sogenannte „Mikrofonverbot“ aus, zwei weitere verzichten auf Kontrollen (siehe Beitrag vom 24.07.2020). Nun hat auch Nordrhein-Westfalen einer Ausnahmeregelung zugestimmt. In der cq-DL 9/2020 ist vermerkt:

 … So teilte das Landesverkehrsministerium NRW mit, dass es „[…] eine generelle Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Absatz 2 StVO vom Verbot der Verwendung eines Funkgerätes ohne Freisprecheinrichtung gemäß § 23 Absatz 1 a StVO erteilt, soweit der Verwender das Funkgerät zur Verbesserung der Verkehrssicherheit nutzt und nicht auf andere im Sinne von § 23 StVO zulässige Kommunikationsmittel zurückgreifen kann.
Diese Ausnahmegenehmigung tritt ab sofort in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2021.“
Das bedeutet: Nur, wenn das Funkgerät zur Verbesserung der Verkehrssicherheit genutzt (aufgenommen) wird und darüber hinaus auf andere im Sinne von § 23 StVO zulässige Kommunikationsmittel nicht zurückgegriffen werden kann, ist allen Funkdiensten die Nutzung von Funkgeräten ohne Freisprechanlage gestattet.

Empfang verschieder Rundsprüche im Distrikt Nordrhein

Von Hans-Wilhelm Arenz (DG3EAJ), VFDB OV Z40, Duisburg, erhielten wir die nachstehende interessante Informationen. Aus seinem Beitrag ist zu entnehmen, wo der interessierte Funkamateur im Ruhrgebiet ein Konglomerat von verschiedenen Rundsprüchen empfangen kann. Vielen Dank lieber Hans-Wilhelm, für den bemerkenswerten Artikel.

Der Distrikt Ruhrgebiet (L) des DARC verbreitet den NRN-Rundspruch. In diesen Rundspruch ist auch der VFDB-Rundspruch vollends eingebettet.

Der NRN-Rundspruch mit eingebundenem VFDB-Rundspruch wird jeweils am 1. Sonntag des Monats ggf. mit nachfolgender Wiederholung am Abend -oder Folgetag ausgesendet. (aufgrund der VFDB-Rundspruchpause im Juli u. August nur mit den anderen Rundspruchteilen.) Die NRN-Rundspruchaussendung (mit VFDB-Rundspruch, falls vorhanden) über unser Z40 OV-Relais DB0MHS erfolgt jeweils sonntags um 11:00 Uhr Lokalzeit sowie eine Wiederholung montags um 20:00 Uhr Lokalzeit. Bei DB0CA erfolgt dies sonntags um 11:00 Uhr -sowie 20:00 Uhr Lokalzeit. Wo der im NRN-Rundspruch eingebundene VFDB-Rundspruch sonst noch empfangen werden kann, zeigt die nachfolgende Tabelle.

Uhrzeit ME(S)Z Frequenz Betriebsart Rufzeichen Standort
So.: 11:00 145.625 MHz FM DBØWW Duisburg
So.: 11:00 438.6125 MHz FM DBØWAT Bochum
So.: 11:00 438.850 MHz FM DBØWES Wesel
So.: 11:00 438.875 MHz FM DBØQH Meschede – Stimmstamm
So.: 11:00 438.975 MHz FM DBØCA Wuppertal
So.: 11:00 439.075 MHz FM DBØNA Essen
So.: 11:00 439.262.5 MHz FM DBØMHS Mülheim an der Ruhr
So.: 11:00 439.425 MHz FM DBØKB Köterberg
So.: 19:00 439.075 MHz FM DBØNA Essen
So.: 20:00 438.975 MHz FM DBØCA Wuppertal
Mo.: 20:00 439.262.5 MHz FM DBØMHS Mülheim an der Ruhr

Das NRN-Rundspruchteam ist über den folgenden Link erreichbar: https://www.darc.de/der-club/distrikte/l/rundspruch/

Ausnahmen vom sogenannten „Handyverbot“ am Steuer

In 2017 berichteten wir über die 53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Oktober 2017. Diese beinhaltet ein erweitertes Handyverbot, welches uns Funkamateure betraf. Das Funken ohne Freisprecheinrichtung beim Führen eines Fahrzeugs wurde durch diese Verordnung untersagt.

Nunmehr bestehen aber Ausnahmeregelungen einzelner Bundesländer gemäß
§ 46 (Abs. 2) StVO.

  • Hessen: Aussetzung der Kontrollen
  • Bayern: Aussetzung der Kontrollen (bis 31.01.2021)
  • Mecklenburg-Vorpommern: Aussetzung des „Mikrofonverbots“ (bis 30.06.2021)
  • Baden-Württemberg: Aussetzung des „Mikrofonverbots“ (bis 30.06.2021)
  • Schleswig-Holstein: Aussetzung des „Mikrofonverbots“ (bis 30.06.2021)
  • Niedersachsen: Aussetzung des „Mikrofonverbots“ (bis 31.01.2021) bei gewerblicher Nutzung, keine Ausnahme für den Amateurfunk

Aus anderen Bundesländern sind keine Entscheidungen über entsprechende Ausnahmen bekannt. Hier gilt das sog. Handyverbot weiter!

Eine bundeseinheitliche Regelung ist dringend, zur Wahrung der Rechtsicherheit aber auch im Hinblick auf die Transparenz der StVO, geboten!

[Quellen der Info: DARC, dejure.org]