Befristetes Nutzungsverbot eines Teilbereichs von 13 cm in Bayern

Im Zeitraum vom 23.05.2015 bis einschließlich dem 09.06.2015, wird dem Amateurfunkdienst die Nutzung des Frequenzbereichs 2347 – 2385 MHz in Bayern durch die Bundesnetzagentur (noch nicht veröffentlicht: Amtsblatt Nr. 9/2015) untersagt. Dieser Frequenzbereich wird vorübergehend durch den Primärfunkdienst in diesem Gebiet verstärkt genutzt. Die Bundesnetzagentur weist weiter darauf hin, dass im Falle von durch Zuwiderhandlungen verursachten Störungen bei den Primärfunkdiensten die Bundesnetzagentur gegenüber dem Störer die – für den Störer u.U. kostenpflichtigen – gesetzlichen Maßnahmen ergreifen wird.

Betreiber fernbedienter oder automatisch arbeitender Amateurfunkstellen nach § 13 AFuV werden weiterhin gesondert von der Bundesnetzagentur angeschrieben.

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