Neue Hardware für das 2m „Drachenfels-Relais“ DB0SB

Das über viele Jahrzehnte bekannte 2m Relais „schlafendes Bonn“ DB0SB auf dem Drachenfels wird modernisiert. Durch einen Blitzeinschlag hatte das bisherige 2m-Relais an Leistungsfähigkeit verloren. Das zeigte sich bei den festgestellten Feldstärkewerten und ebenfalls bei der Empfänger-Empfindlichkeit des Relais, welche nicht mehr so gut waren, wie die Jahre zuvor.

Ein Ersatz-Relais (analog/digital), das von einer „Interessen Gemeinschaft“ zur Verfügung gestellt wurde, brachte leider keine Verbesserung.
Der Relais-Betreiber Holger, DB6KH, (Z37-Mitglied) wandte sich an den Bezirks-Vorstand Nordrhein mit der Bitte, innerhalb der Bezirksvorstände des VFDB e.V. nachzufragen, ob es noch 2m-Relais-Bestände gäbe.
Gesagt, getan und beim OV Z31 Leer im hohen Norden, sind wir fündig geworden. Holger hat die zur Verfügung gestellten Geräte gestern in Leer bei Emden abgeholt. Gleichzeitig brachte er eine 10m-Relais-Antenne für das 10m-Relais DB0DTM mit. Holger hatte so auch Zeit und Gelegenheit, sich mit seinem alten Freund Jannes, DL2BV, wieder mal auszutauschen, den er seit vielen Jahren nicht mehr getroffen hatte.

 

Zum Einsatz kommt jetzt ein professionelles Motorola Relais MTR2000, das für den Einsatz 24/7/365 konzipiert ist. Nach einigen noch erforderlichen Anpassungen (Squelch, Hysteresis, externe Steuerung) wird das Relais auf dem Drachenfels montiert.

Wir erwarten eine Verbesserung, in der Weise wie in der nachstehenden Karte dargestellt. Die Praxis wird es zeigen.

Erwartete Versorgung

Über den oben beschriebenen Weg der Bezirksvorsitzenden  des VFDB e.V. wurden für das 2m-Relais DB0ZK auf dem Fernmeldeturm Kühkopf zwei neue Antennen beschafft. Diese konnte Jürgen, DF7WL, vom OV Z11, in Hessen abholen.
Die Montage der beiden Antennen am Fernmeldeturm bei Koblenz muss leider noch etwas auf sich warten lassen, da sich Michael, vom Turm-Kletter-Team des BV-Nordrhein, vor ein paar Wochen den Arm gebrochen hat.

Der BV-Nordrhein bietet interessierten Mitgliedern Kletter-/Steige-Kurse bei einer externen Fachfirma an, um so Ortsverbände zu unterstützen, die aufgrund der Altersstruktur ihrer Mitglieder nicht mehr in der Lage sind, selber Montagearbeiten an Masten oder Türmen durchzuführen.

Zum guten Schluss mag man sich fragen: “Wie teuer war denn nun das neue Relais und die Antennen?“ Kurz gesagt: es war alles kostenlos! Wir haben zwar innerhalb unseres Verbandes keine „Posthörnchen“ mehr aber eine bundesweite Gemeinschaft, die sich gegenseitig hilft!

 

DB0DT zieht um

Das UHF-Relais DB0DT (438,8625 MHz) zieht um und zwar von der Fuchskaute zum Höllkopf und dort auf den Fernmeldeturm Driedorf.

Aus diesem Grund ist das Relais vorübergehend außer Betrieb. Weiteres können Sie auf der Web-Seite des OV Bonn (Z37) nachlesen.

Initiative der Europäischen Kommission

Alle elektrischen Geräte oder Installationen können sich gegenseitig beeinflussen, z.B. Störungen zwischen Fernsehgeräten, Mobiltelefonen, Radios und nahe gelegenen Waschmaschinen oder Stromleitungen.

Die Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit (Richtlinie 2014/30/EU) begrenzt elektromagnetische Emissionen solcher Geräte, um Störungen zu vermeiden.

Die EU-Kommission unternahm kürzlich eine öffentliche Umfrage über die elektromagnetische Verträglichkeit. Zweck der öffentlichen Konsultation war das Einholen von Feedback von EU-Bürgerinnen und -Bürgern, die über Probleme im Zusammenhang mit der elektromagnetischen Verträglichkeit besorgt sind und so die Bewertung der Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit unterstützen möchten (https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/11868-Evaluation-of-the-Electromagnetic-Compatibility-Directive)

Letztendlich soll bei dieser Bewertung beurteilt werden, ob die Richtlinie noch zweckdienlich ist. Auf der Grundlage der Schlussfolgerungen wird die Kommission mögliche weitere Schritte zu ihrer Verbesserung prüfen.

Wir werden zu gegebener Zeit weiter berichten.

Befristete Erlaubnisse für den Amateurfunkdienst, Verlängerungen

Im BNetzA-Amtsblatt 24/2020, vom 23.12.2020, Vfg Nr. 127/2020, werden für den Amateurfunk in Deutschland die bereits bestehenden Sonderregelungen bzw. Erlaubnisse, unter Widerruf, bis zum 31.12.2021 verlängert. Deshalb wird an dieser Stelle auf die Wiederholung der Detaillierung verzichtet. Diese Befristungen betreffen:

  • die Frequenzbereiche 1850 – 1890 kHz und 1890 – 2000 kHz (160m-Band)
    • Diese Regelungen zielen auf die Sendeleistung und den Contest-Betrieb an Wochenenden für die Klassen A und E
  • den Frequenzbereich 50 – 52 MHz (6 m-Band) und hier,
    • die maximal zulässige Sendeleistung im Frequenzteilbereich 50,000 – 50,400 MHz, Bandbreite und Sendearten
    • die maximal zulässige Sendeleistung im Frequenzteilbereich 50,400 – 52,000 MHz, Bandbreite und Sendearten
  • den Frequenzbereich 70,150 – 70,200 MHz (4 m-Band) und hier,
    • die Bandbreite und Strahlungsleistung
  • die Nutzung der Frequenzbereiche 2320 – 2450 MHz (13cm-Band) und 5650 – 5850 MHz (6cm-Band) durch Inhaber  der Klasse E, zur Teilnahme am HAMNET und den Zugang zu zwei weiteren Frequenzbereichen

Einzelheiten der Sonderregelungen bzw. Erlaubnisse sind dem o. a. Amtsblatt zu entnehmen.

Informationen über Aktivitäten im VFDB e.V. 

Neuigkeiten

  • Rahmenvertrag mit der DFMG
    • Der ausgelaufene Rahmen-Vertrag des VFDB e.V. mit der DFMG wurde für weitere fünf Jahre verlängert.
    • Vier Bestandsstandorte wurden gekündigt, davon drei in Schleswig Holstein, einer  in Niedersachsen aber drei neue Standorte kamen hinzu.
    • Interessenten am Aufbau und Betrieb eines überregionalen Relais auf ca. 750m N.N mögen sich an den BV-Vorstand wenden.
    • Die jährlichen Kosten bleiben fix (Pauschale Betriebskosten, inkl. 0,1 KW Strom),
      -100€ sind vom Betreiber/Ortsverband zu tragen.
      – Die Restsumme werden von der Hauptkasse getragen.
    • Der Bezirksvorstand hat, solange es die gute Kassenlage des BV-Nordrhein zulässt, beschlossen, die 100 € Eigenanteil zu übernehmen, so dass unsere Relais-Betreiber nichts zahlen müssen.
    • Der verlängerte Vertrag läuft bis zum 31.12.2025 und verlängert sich um weitere 12 Monate, solange keine Seite den Vertrag kündigt, somit haben die Relais-Betreiber wieder genug Planungssicherheit für Ihre Standorte.
    • Neu hinzugekommen ist, dass die maximale Antennenfläche von 0,5m2 auf 0,8m2 erhöht wurde.
    • Der VFDB ist berechtigt während der Laufzeit bis zu 10 Standorte aufzukündigen, falls diese nicht mehr benötigt werden.
  • Der VFDB e.V. unterstützt die deutsch-niederländischen Amateurfunktage (DNAT) in derselben Höhe wie die „großen“ niederländischen Verbände.
  • OV-Jahreshauptversammlungen brauchen während der Pandemie nicht durchgeführt werden, die OV ´e können diese Versammlungen aber per Video-Konferenz oder Telefonkonferenz durchführen.
    Scheidet ein Amtsträger durch Tot oder Rücktritt aus, ist vom OV der HV zu kontaktieren. Der HV wird eine Lösung herbei führen.
  • Am Mittwoch den 30.12.2020, um 19:00 Uhr, wird die BV-UKW-Funkrunde durchgeführt, dazu werden folgende Relais per Echolink miteinander gekoppelt:

Osnabrück, DB0DOS, 2m/70cm,
Duisburg, DB0MHS, 439,2625 MHz,
Viersen, DB0KX, 438,925 MHz (Audio Beeinträchtigung möglich),
Aachen, DB0WA, 145,7875 MHz,
Wuppertal, DB0CA, 439,975 MHz,
Fuchskaute Westerwald, DB0DT, 438,8625 MHz,
Bonn DB0SG, 439,050 MHz (TBC).

Termine

  • 17.12.2020, 19:00 –20:00 Uhr, Telefonkonferenz der Bezirksvorsitzenden und dem Hauptvorstand des VFDB, Thema Details zum neuem DFMG-Laufzeit-Vertrag
  • 17.12.2020, 20:00- 21:00 Uhr, Telefonkonferenz der Relaisbetreiber für Relais auf DFMG-Standorten, Thema  Details zum neuen DFMG Laufzeit-Vertrag

Wer in beiden oder einer der Telefonkonferenzen einmal reinhören möchte, kann dies als Mitglied des Bezirks Nordrhein tun. Einwahldaten bekommt Ihr auf Anfrage per Email.

  • 30.12.2020, 19:00 Uhr, BV-Nordrhein UKW-Funkrunde

 

 

DB0CA FM-Relais Wuppertal

Das FM-Relais Wuppertal,  DB0CA,  auf dem Küllenberg  (Frequenz: 438,975 MHz, Ablage -7,6 MHz) erhielt am Samstag, den 05.09.2020, eine neue Antenne. Diese wurde zwei Meter höher als die alte Antenne gesetzt. Zum Einsatz kam eine 70cm-Selbstbau-Antenne. Nun ist das Relais im Radius von 120 km zu hören. Erste Tests ergaben, dass es bis Bielefeld ´ufb´ ging. Und selbst nach Remagen geht es jetzt.

Wir gratulieren zum erfolgreichen Umbau!

Neues Amateurfunksystem auf der ISS

Das ARISS-Team freut sich bekannt zu geben, dass der Aufbau und die Installation des ersten Elements unserer nächsten Generation des Funksystems abgeschlossen wurde und der Amateurfunkbetrieb damit im Gange ist. Dieses erste Element, das als InterOperable Radio System (IORS) bezeichnet wird, wurde im Modul der Internationalen Raumstation Columbus installiert. Das IORS ersetzt das Ericsson-Funksystem und das Paketmodul, die ursprünglich am 26. Juli 2000 für die Raumfahrt zertifiziert wurden.
Es besteht aus einem speziellen, raummodifizierten JVC Kenwood D710GA Transceiver, einem von ARISS entwickelten Mehrspannungsnetzteil und Verbindungskabeln.

Zu den Funktionen gehören ein Funkanlage mit höherer Leistung, Voice Repeater, APRS-Funktionen (Digital Packet Radio) und ein Kenwood VC-H1 Slow Scan-TV(SSTV)-System.

Der Erstbetrieb des neuen Funksystems erfolgt im UKW-Kreuzband-Repeater-Modus mit einer Uplink-Frequenz von 145,990 MHz mit einem Zugriffston von 67 Hz und einer Downlink-Frequenz von 437,800 MHz. Die Systemaktivierung wurde erstmals am 2. September um 01:02 UTC beobachtet. Sonderoperationen werden weiterhin angekündigt.

Die Entwicklungsbemühungen der nächsten Generation werden fortgesetzt.
[Quelle: https://www.ariss.org/]. Den vollständigen Artikel finden Sie unter dem angegeben Link.

Ausnahmen vom sogenannten „Handyverbot“ am Steuer (2)

Seit dem 1. Juli ist für die Verwendung von Funkgeräten während der Fahrt die Benutzung einer Freisprecheinrichtung oder eines Headsets erforderlich.

Bereits vier Bundesländer setzen das sogenannte „Mikrofonverbot“ aus, zwei weitere verzichten auf Kontrollen (siehe Beitrag vom 24.07.2020). Nun hat auch Nordrhein-Westfalen einer Ausnahmeregelung zugestimmt. In der cq-DL 9/2020 ist vermerkt:

 … So teilte das Landesverkehrsministerium NRW mit, dass es „[…] eine generelle Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Absatz 2 StVO vom Verbot der Verwendung eines Funkgerätes ohne Freisprecheinrichtung gemäß § 23 Absatz 1 a StVO erteilt, soweit der Verwender das Funkgerät zur Verbesserung der Verkehrssicherheit nutzt und nicht auf andere im Sinne von § 23 StVO zulässige Kommunikationsmittel zurückgreifen kann.
Diese Ausnahmegenehmigung tritt ab sofort in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2021.“
Das bedeutet: Nur, wenn das Funkgerät zur Verbesserung der Verkehrssicherheit genutzt (aufgenommen) wird und darüber hinaus auf andere im Sinne von § 23 StVO zulässige Kommunikationsmittel nicht zurückgegriffen werden kann, ist allen Funkdiensten die Nutzung von Funkgeräten ohne Freisprechanlage gestattet.

Ausnahmen vom sogenannten „Handyverbot“ am Steuer

In 2017 berichteten wir über die 53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Oktober 2017. Diese beinhaltet ein erweitertes Handyverbot, welches uns Funkamateure betraf. Das Funken ohne Freisprecheinrichtung beim Führen eines Fahrzeugs wurde durch diese Verordnung untersagt.

Nunmehr bestehen aber Ausnahmeregelungen einzelner Bundesländer gemäß
§ 46 (Abs. 2) StVO.

  • Hessen: Aussetzung der Kontrollen
  • Bayern: Aussetzung der Kontrollen (bis 31.01.2021)
  • Mecklenburg-Vorpommern: Aussetzung des „Mikrofonverbots“ (bis 30.06.2021)
  • Baden-Württemberg: Aussetzung des „Mikrofonverbots“ (bis 30.06.2021)
  • Schleswig-Holstein: Aussetzung des „Mikrofonverbots“ (bis 30.06.2021)
  • Niedersachsen: Aussetzung des „Mikrofonverbots“ (bis 31.01.2021) bei gewerblicher Nutzung, keine Ausnahme für den Amateurfunk

Aus anderen Bundesländern sind keine Entscheidungen über entsprechende Ausnahmen bekannt. Hier gilt das sog. Handyverbot weiter!

Eine bundeseinheitliche Regelung ist dringend, zur Wahrung der Rechtsicherheit aber auch im Hinblick auf die Transparenz der StVO, geboten!

[Quellen der Info: DARC, dejure.org]