Mitglieder vom VFDB haben verschiedene Vorschläge zur neuen AFU-Verordnung eingebracht. Hintergrundinformation zu diesem Thema bietet der Beitrag RTA-Stellungnahme zur Novellierung der Amateurfunkverordnung Neue Amateurfunkverordung -RTA Stellungnahme. Es gab im Zeitraum August bis 7 Oktober 22 mehrere Treffen und einen Austausch mit Vertretern von RTA, VFDB und relevanten Behörden zu diesem Thema. Von unseren Mitgliedern wurden verschiedene Vorschläge eingebracht. Diese sind im einzelnen hier aufgelistet und beziehen sich auf die RTA-Stellungnahme. Weiterlesen |
Jahreshauptversammlung des OV Koblenz (Z11)
Der Ortsverband Koblenz (Z11) lädt seine Mitglieder und Freunde am 29.10.2022,
Beginn 14.00 Uhr, im Waldhotel Forsthaus Remstecken zur Jahreshauptversammlung ein.
Im Rahmen dieser Jahreshauptversammlung soll der Vorstand des Ortsverbandes neu gewählt werden.
Anfahrtsbeschreibung zum Waldhotel Forsthaus Remstecken: Von Koblenz aus auf der B327 in Richtung Waldesch fahren, an der Fußgängerbrücke rechts abbiegen, bis an das Hotel fahren, wo sich auch die Parkplätze befinden.
[Quelle: DF7WL Jürgen]
RTA-Stellungnahme zur Novellierung der Amateurfunkverordnung
Der „Runde Tisch Amateurfunk“ RTA hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf einer „Verordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, Zweite Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung (AFuV)“ abgegeben. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hatte zuvor am 7. September in einer Pressemitteilung über die Novellierung der Amateurfunkverordnung informiert.
Diese Stellungnahme des RTA ist über den Link einsehbar.
Dieser Beitrag dient zur Information der Ortverbände.
Mitgliederversammlung des OV Duisburg (Z40)
Der OVV von Duisburg (Z40) informiert über die jährliche Mitgliederversammlung des OV Duisburg (Termin: Mittwoch, den 02.11.2022 um 19:00 Uhr) und schrieb folgendes:
Hallo liebe Mitglieder des OV Duisburg,
anliegend erhaltet ihr die Einladung zur jährlichen Mitgliederversammlung unseres Ortsverbandes. Ich bitte ich zahlreiche Teilnahme.
Zur besseren Planung der Tischreservierung in der Gaststätte („Haus Michels“ in 47249 Duisburg, Bregenzer Str. 2), bitte ich um Rückmeldung bis spätestens 24.10.2022, ob eine Teilnahme an der Mitgliederversammlung von Euch geplant ist.
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VY 73 Hans-Wilhelm Arenz // DG 3 EAJ
OVV Z40, Duisburg
p.s. Die Einladung selbst ist diesem Beitrag nicht beigefügt.
Ergebnisse der Versammlung des BV Nordrhein am 24.9.2022
Bei der Versammlung nähe Krefeld haben 10 Stimmberechtigte OVn teilgenommen. Nach der Entlastung des Vorstandes standen Neuwahlen an
Gewählt wurde wiederum: Zusätzlich als Beisitzer zur Unterstüzung des Vorstandes: Eine kleine Auswahl der behandelten Themen
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Funkbrücke: Städtepartnerschaft Münster-Mühlhausen am 03.10.2022
Einladung Funkbrücke der Münsteraner Städtepartnerschaft Münster Mühlhausen / Thüringen am 03.10.22 (Feiertag)
Thomas (db6qn) schrieb:
Hallo, im Anhang „unsere“ Einladung zur Funkbrücke am 03.10.22 zur Münsteraner Städtepartnerschaft Münster – Mühlhausen.
Unser „Münsteraner“ Standort ist direkt am Pohlbürgerhof in Münster-Osten. Über Besuch freuen wir uns. Um Beachtung der Straßensperrung zur „Giro“ (Fahrradrennen) wird gebeten (siehe auch: www.münsterland-giro.de, oder alternativ „radio antenne-münster“.
Auch über nur Funkkontakte freuen wir uns auch.
Funkbrücke MS-MHL am 03.10.22, QRV von 1000 (LT) bis 1600 (LT),
am Pohlbürgerhaus Münster.
DKOZ + DL0WCA
QRG–40mtr. 7.136+-kHz
– 2 mtr. 144.300 SSB
– 70 cm 438.600 Echolink
Einweisungsfrequenz QRG
438.600 MHz (DBQOVM)
TKG-und EMVG-Beiträge
Der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) informierte in der Mitteilung 2022_04 über die ´Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitrags Verordnung vom 31. August 2022, erschienen im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 32, ausgegeben zu Bonn am 16. September 2022´:
„TKG-und EMVG-Beiträge
Am 16.09.2022 ist im Bundesgesetzblatt die Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung erschienen. Darin wurden die TKG- und EMVG-Beiträge für die Jahre 2019, 2020 und 2021 wie folgt festgelegt:
Jahr | TKG | EMVG | Summe |
2019 | 2,28 Euro | 11,59 Euro | 13,87 Euro |
2020 | 0,00 Euro | 6,13 Euro | 6,13 Euro |
2021 | 3,28 Euro | 11,24 Euro | 11,24 Euro |
Gesamtsumme | 31,24 Euro |
Beitragspflichtig sind jeweils Funkamateure, die in dem jeweiligen Zeitraum eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst besaßen. Funkamateure, die in den Jahren über eine Rufzeichenzuteilung verfügten, werden folglich eine Rechnung über 31,24 Euro erhalten. Die Funkamateure müssen entsprechende Beitragsforderungen erst bezahlen, nachdem die Beitragsbescheide von der Bundesnetzagentur zugestellt worden sind. Für jedes Jahr führt die BNetzA rückwirkend eine Neuberechnung der Einzelbeiträge durch, in der sich der Aufwand für die einzelnen Funknutzer widerspiegelt.
Zu Ihren Informationen fügen wir in der Anlage eine Tabelle über die Entwicklung der Beiträge der letzten Jahre bei.
Jahr | TKG-Beitrag | EMV-Beitrag | Gesamtbeitrag |
2015 | 6,87 EUR | 16,87 EUR | 23,74 EUR |
2016 | 7,97 EUR | 13,20 EUR | 21,17 EUR |
2017 | 5,75 EUR | 12,98 EUR | 18,73 EUR |
2018 | 2,20 EUR | 13,59 EUR | 15,79 EUR |
2019 | 2,28 EUR | 11,59 EUR | 13,87 EUR |
2020 | 0,00 EUR | 6,13 EUR | 6,13 EUR |
2021 | 3,28 EUR | 7,96 EUR | 11,24 EUR“ |
[Quelle: RTA-Info | Nr. 04 vom: 20.09.2022] |
12 Okt 2022: Funkertreffen bei Z12 / EME-Contest Nachlese vom WE17/18.9.22
Moin OM’s,
am Mittwoch, den 12 Okt 22 ist wieder Funkertreffen bei Z12 Beginn 19 Uhr Bitte um Mitarbeit, bereits vor dem 12 Oktober 22 Amateurfunkverordnung wird novelliert Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat am 07.09.2022 die Länder- und Verbändeanhörung zur Novellierung der Amateurfunkverordnung eingeleitet. In Kürze: Was ist neu? – die bestehenden Amateurfunk-Zeugnisklassen „A“ und „E“ sollen um eine neue Klasse „N“ ergänzt werden. Für diese Klasse gilt eine erleichtere Prüfung, die einen eingeschränkten Betrieb mit niedriger Sendeleistung ermöglicht. – die Prüfungen werden nach amerikanischen Muster stufig durchlaufen (N-> E -> A). Betriebliche Kenntnisse und Vorschriften werden nur einmal geprüft und die technischen Fragen werden je nach zu prüfender Klasse abgefragt. Die Klassen können an einem Prüfungstag abgelegt werden. – der Betrieb einer Amateurfunkstelle an einem entfernten Standort (Remote Betrieb) wird zugelassen. Die Digitalisierung macht es (einfacher) möglich. – die Ausbildungsrufzeichen sollen entfallen. Jedes Rufzeichen der Klassen „A“ und „E“ wird zu einem Ausbildungsrufzeichen. – die Zuteilung der Clubrufzeichen soll in Zukunft befristet werden (§14 Abs. 1) – dies wird zu zusätzlichen Kosten bei der Verlängerung führen. weiteres und auch die Verordnung siehe: weiter.. Alle OM’s werden gebeten, die Verordung zu lesen und ggf. Veränderungsvorschläge an: dg9rak, Heribert <dg9rak@vfdb.org> bis zum 24 September zu schicken. Nachlese zum EME-Contest am AstroPeiler Stockert auf 10 Ghz: Infos zur Stationausrüstung bei dem AstroPeiler Stockert 10 GHZ-Shack Es gab in den 80er Jahren mal ein Lied Video_Killed_the_Radio_Star – aktuell könnte es auch heißen: JT65 killed CW-Morsen. Zumindest die Aktivität bei 10 GHZ EME an dem letzten Wochenende.
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Ausbildungskurs zum Wechsel von Klasse E nach A
Wir haben folgende Nachricht als E-Mail zur Bekanntgabe erhalten:
Hallo zusammen,
die Ausbildungskooperation Ruhrgebiet West startet am 29.10.2022 einen Klasse E zu A Kurs.
Zielgruppe sind Mitglieder des DARC Distriktes L und VFDB BV Nordrhein, die eine Amateurfunkgenehmigung der Klasse E haben.
Der Kurs wird samstags von 15:00 bis 17:00 Uhr online im treff.darc.de stattfinden. Die einzelnen Einheiten werden aufgezeichnet, damit eventuell verpasste Veranstaltungen nachgeholt werden können.
Ergänzt wird der Online-Kurs durch optionale Präsenzveranstaltungen in den Clubräumen von L20 (Rheinhausen), an denen Fragen gestellt werden können oder man z.B. den Umgang mit dem Taschenrechner üben kann. Die Termine für diese optionale Komponente werden nicht im Vorhinein festgelegt und können zwischen Teilnehmern und Ausbildern individuell abgestimmt werden.
Anmeldung bei Michael Funke (dl4eax@darc.de)
Ich bitte darum diese E-Mail in euren Ortsverbänden zu verteilen.
@DG3EAJ: Bitte im VFDB BV Nordrhein verteilen.
Angehängter Flyer darf gerne ausgedruckt und im OV-Heim aufgehängt werden.
73,
Michael Funke – DL4EAX – N4EAX
Referent für Aus- und Weiterbildung im DARC Distrikt Ruhrgebiet
Markusstr. 22
47551 Bedburg-Hau
Festnetz: 02821-5903441
Mobil: 0151-23357231
Entwurf der neuen AFuV; Der HV bittet um Eure Zuarbeit
Der Vorsitzende unseres Verbands der Funkamateur in Post und Telekommunikation hat nachstehende E-Mail an die Bezirksvorstände gesendet:
Hallo liebe Funktionäre in den Untergliederungen, wie sich sicherlich schon herumgesprochen hat, hat das Ministerium den Entwurf der neuen AFuV veröffentlicht.
Wer hier noch eine Information benötigt, kann sich diese zum Einstieg auf der Homepage unseres Verbandes holen oder hier.
Seit Veröffentlichung haben den Vorstand schon einige Mails erreicht, in der sich Mitglieder konstruktiv eingebracht haben.
Die Vorstandschaft hat sich zu folgenden Ablauf entschlossen:
- Mitglieder dürfen sich gerne direkt an eines der Vorstandsmitglieder wenden und ihren Beitrag leisten
- gesammelte Beiträge aus den Untergliederungen können auch gerne nach Themen geordnet zum Vorstand geschickt werden
- nachdem wir nun vier Wochen Zeit haben unsere Kommentierung abzugeben, sollte dies bis 24. September erledigt sein
- in einem dann folgenden Rundschreiben an die Funktionäre werden wir die gesammelten Punkte an euch zurückspielen und so Transparenz in unsere Kommentierung geben
Wie schon auf der Homepage erläutert, werden sich zu manchen Punkten keine Mehrheit für oder gegen die neuen Punkte in der Verordnung ergeben. Hier werden wir uns im Vorstand dann beraten
Eine Bitte sei an dieser Stelle erlaubt – bitte eine mehr oder weniger stichhaltige Begründung zu den jeweiligen Punkten an das Meinungsbild anhängen.
Eine erfolgreiche Zeit euch allen
Heribert, DG9RAK
1. Vorstand VFDB e.V.
Zusatz des BV Nordrhein: Bitte an die OVVe, informiert eure Mitglieder entsprechend!