Mitteilungen der Bundesnetzagentur Nr. 414/218 und Nr. 415/2018

Kurz vor Jahresende sind unter dieser Seite der BNetzA zwei wichtige Mitteilungen für den Amateurfunkdienst nachzulesen.

Mitteilung Nr. 414/2018

Amateurfunkdienst; befristeter Zugang im Frequenzbereich 70,150-70,200 MHz

Im Amateurfunk wird die vorübergehende Nutzung des Frequenzbereichs 70,150 – 70,200 MHz ab sofort bis zum 31. Dezember 2019 unter den nachfolgenden Nutzungsbestimmungen geduldet.

Mitteilung Nr. 695/2017, geändert durch Mitteilung Nr. 415/2018

Amateurfunkdienst; Nutzung der Frequenzbereiche 2320 – 2450 MHz und 5650 – 5850 MHz durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E

Im Hinblick darauf, dass das HAMNET zunehmend ausgebaut wird und das Packet-Radio-Netz rückläufig und mittlerweile nicht mehr flächendeckend nutzbar ist, wird hiermit, um auch Funkamateuren mit einer Zulassung der Klasse E die Teilnahme an HAMNET und den Zugang zu zwei weiteren Frequenzbereichen zu ermöglichen, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) die Nutzung der Frequenzbereiche 2320 – 2450 MHz und 5650 – 5850 MHz durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E unter den folgenden Nutzungsbestimmungen ab sofort bis zum 31. Dezember 2019 geduldet.

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