Engagierter Ruhestand im VFDB e.V.

Schon einmal etwas vom „ENGAGIERTER RUHESTAND“ gehört?

Ganz bestimmt!

Wenn Sie als Angestellter oder Beamter das 55. Lebensjahr erreicht haben, dann werden Sie auch schon einmal über ihren Ruhestand nachgedacht haben. Eventuell haben Sie auch überlegt, welche Möglichkeiten bestehen, früher in den Ruhestand einzutreten.

Rechtsgrundlage für den o.a. Engagierten Ruhestand ist das „Gesetz zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunter-nehmen“ in der Fassung vom 27.06.2017. Das Gesetz beschreibt die Voraussetzungen für den Eintritt in diese Form des Ruhestands.

Sie werden sich jetzt fragen, was das Gesetz mit dem Verband der Funkamateure in Post und Telekommunikation e.V. zu tun hat. 
Die Regelungen zum
Engagierten Ruhestand umfassen die verschiedenen Möglichkeiten der Verpflichtung zu gesellschaftlichem Engagement, wie z.B. durch Ausübung eines Ehrenamtes.
Falls Sie beispielsweise  Amateurfunker sind oder es immer schon werden wollten, bietet es sich an, über eine Kombination von Beidem –nämlich dem Amateurfunk im Verein und dem Vorruhestand –ernsthaft nachzudenken.

Der Verband der Funkamateure in Post und Telekommunikation e.V., als Körperschaft des privaten Rechts, verfolgt gemeinnützige Zwecke. Deshalb kann die Ausübung eines Ehrenamtes im VFDB e.V. für den Engagierten Ruhestand anerkannt werden.

Es gibt eine Reihe von Ehrenämtern im Verein. Hier einige Beispiele:

  • als Stationswart, Gerätewart,
  • als Ausbilder zur Vorbereitung auf die Amateurfunkprüfung,
  • als Relaisverantwortlicher für ein oder mehrere Relaisstationen
  • evtl. auch im Vorstand des Ortsverbands (wenn man gewählt wird)

und viele Möglichkeiten mehr.

Für die Ausübung eines Ehrenamtes gibt es keine Entlohnung. Es werden allenfalls entstehende Spesen erstattet. Der monetäre Vorteil liegt beim „ENGAGIERTEN RUHESTAND“  bei der Höhe der „erdienten“ Versorgungsbezüge.

Mindestens 1000 Stunden innerhalb von drei Jahren nach der Zurruhesetzung sind im Ehrenamt zu leisten. Das bedeutet für diesen „Ehrenamtler“, dass unter Berücksichtigung von freien Wochenenden und Feiertagen eine durchschnittliche tägliche Arbeitszeit von ca. 1h 14 min. innerhalb dieser drei Jahre zu leisten sind. Die Leistung muss nicht täglich und in nur einem Verein erbracht werden. Die ehrenamtliche Tätigkeit muss nicht zur Last werden, wenn die Arbeit im Ehrenamt erfüllend ist und Spaß macht. Und das sollte sie auch.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann lesen Sie auch die anliegende Broschüre der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation, Deutsche BundespostIhre Fragen zur Unterstützung des VFDB beim engagierten Ruhestand beantwortet Ihnen Danielo, DL7TA, vom Vorstand des VFDB gerne. Ggf. kontaktieren Sie einen Ortsverband oder den Bezirksverband. Die Anschriften finden Sie auf diesen Web-Seiten.

Viele Grüße

Martin Kentrat, Bezirksverbandsvorsitzender Nordrhein

Broschüre zum Engagierten Ruhestand

BANST-PT-Engagierter-Ruhestand-Nachweis-Ehrenamt

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