Übernahme der Standortmieten

Die satzungsgemäßen Teilnehmer der Hauptversammlung legten in einer, im August per E-Mail durchgeführten Meinungsabfrage die Zahlungsmodalitäten für die Standortmieten für ein weiteres Jahr fest.

Der BVV Nordrhein, Martin, DL2JMK, informiert am 05.09.2020 über eine Nachricht des HV-Vorstands:

Liebe BV-Vorstände,
ich kann euch heute das Ergebnis der Umfrage bekannt geben. 

Alle Bezirke haben geantwortet.

Wir haben die Gewichtung wie in der GO vorgegeben angewendet. 

  • Dadurch ergeben sich 37 mögliche Stimmen.
  • Für den Vorschlag, dass 100% der Mietkosten durch die HV Kasse getragen werden. 
    10 Stimmen
  • Für den Alternativvorschlag – Die Standortbetreiber (OV o. ä.) zahlen 100 € Eigenanteil, der Rest wird durch die HV-Kasse beglichen.
    27 Stimmen

Somit wird unser HV Kassier die anteilige Beteiligung umsetzen.
Ich möchte mich für die konstruktive Beteiligung an der Diskussion und der Umfrage bei allen bedanken.
Heute geht diese Information auch in den Rundspruch ein.

Das heißt, dass die Standortmieten für das Jahr 2021 zum Teil wieder vor Ort erbracht werden müssen.

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